Better Life: Mit diesem Trick wird man nervige Werbung am Auto los

Jeder Autobesitzer kennt es. Kaum hat man seinen Wagen für längere Zeit auf der Straße geparkt, steckt schon eine nervige Visitenkarte am Fahrzeug. Doch mit einem simplen Trick kann man dies unterbinden.

Werbezettel von Gebrauchtwagenhändlern, die unter dem Scheibenwischer oder am Seitenfenster eingeklemmt sind, sind nervig. Aber man kann sich dagegen wehren. (Bild: Getty Images)
Werbezettel von Gebrauchtwagenhändlern, die unter dem Scheibenwischer oder am Seitenfenster eingeklemmt sind, sind nervig. Aber man kann sich dagegen wehren. (Bild: Getty Images)

Jeder, der sein Auto nicht in der Garage, sondern auf der Straße parkt, dürfte sie schon mal unter dem Scheibenwischer oder an Fenster der Fahrertür eingeklemmt bekommen haben: nervige Visitenkarten mit Werbung, meist von Firmen, die das Auto kaufen wollen.

Steckt diese erst einmal am Auto, kann man zunächst nichts anderes machen, als sie zu entfernen und wegzuwerfen (dies jedoch bitte im Papierkorb und nicht einfach auf die Straße fallen lassen). Allerdings kann man mit einem Trick verhindern, dass diese nervigen Papierfetzen künftig am Auto kleben. Dazu reicht ein ganz simpler Hinweis am Fahrzeug, wie man ihn zum Beispiel als Sperrvermerk "Hier keine Werbung einwerfen" vom Briefkasten her kennt.

Ein simpler Hinweis macht die Werbung am Auto unzulässig

In Deutschland ist genau geregelt, wie Firmen an ihre potentiellen Kunden Werbung ausliefern dürfen. So sind Prospekte im Briefkasten zulässig, solange kein Sperrvermerk vorhanden ist. Dasselbe gilt auch für die nervigen Werbe-Visitenkarten am Auto. Doch ein Aufkleber am Auto mit einem entsprechenden Hinweis, dass man keine Werbung am Wagen wünscht, macht das Verteilen der Visitenkarten oder sonstiger Werbeflyer unzulässig. Ob sich dieser Hinweis als Aufkleber am Autofenster oder als Zettel auf dem Armaturenbrett befindet, ist egal, solange er gut sichtbar ist.

Unerwünschte Werbung: So können Geschädigte dagegen vorgehen

Hinzu kommt noch, dass viele Firmen vermutlich gar keine Genehmigung der Straßenbaubehörde haben, die allerdings notwendig ist, möchte man seine Werbung an auf der Straße geparkten Fahrzeuge befestigen. Denn das Verteilen von Werbung wird als Sondernutzung der öffentlichen Straße eingestuft und eine entsprechende Genehmigung ist kostenpflichtig.

Behörden ist die Verfolgung von Händlern zu aufwendig

Viele Visitenkarten dürften daher oftmals ohne behördliche Erlaubnis an den Autos landen, von der viele Unternehmen vielleicht nicht einmal wissen, dass eine solche notwendig ist. Zwar schützt Unwissenheit bekanntlich vor Strafe nicht, da der Ermittlungsaufwand für die Behörden allerdings hoch ist, verlaufen laut ARAG-Versicherung die Verfolgungen der häufig nur schwer ausfindig zu machenden Händler meist im Sande.

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