Better Life: Nicht bestellte Ware erhalten – so verhält man sich richtig

Immer wieder bekommen Kunden Pakete, obwohl sie gar nichts bestellt haben. In einigen Fällen darf man die Ware einfach behalten, in anderen nicht.

Paket erhalten, aber nichts bestellt? Meist darf man die Ware einfach behalten. (Bild: Getty Images)
Paket erhalten, aber nichts bestellt? Meist darf man die Ware einfach behalten. (Bild: Getty Images)

Nix bestellt, aber trotzdem kommen Pakete bei Verbrauchern an. Das passiert öfter, als man denkt. Aber darf man dann die Ware einfach behalten oder sollte man versuchen, den Fall aufzuklären und die Lieferung zurückzusenden?

Das kommt drauf an. In vielen Fällen dürfen Verbraucher falsch gelieferte Ware tatsächlich einfach behalten, nutzen oder verschenken. Aber es gibt Ausnahmen.

Kostenlose Ware wegen voller Lager

Gründe für Falschlieferungen gibt es einige. Manchmal versuchen unseriöse Unternehmen auf diese Weise, Kunden einen Kaufvertrag unterzuschieben und sie zur Zahlung zu bewegen.

Aber es gibt auch Online-Shops die kostenlos Ware an Kunden versenden, weil ihre Lager zu voll sind, wie die Verbraucherzentrale erklärt: "Gerade bei sehr günstig produzierter Ware kann es unter Umständen günstiger sein, die Ware an Kund:innen zu versenden als weiterhin die Lagerkosten zu tragen."

In beiden Fällen gilt: Verbraucher sind nicht zu einer Reaktion verpflichtet und dürfen die Waren einfach behalten, ohne zu zahlen.

Nicht auf eigene Faust ohne Porto zurückschicken

Wer eine solche Sendung erhalten hat, sollte aber nicht den Fehler machen, die Lieferung ohne Porto an den Absender zurückschicken, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Facebook-Seite:

Denn das kann richtig teuer werden, wie die Verbraucherschützer erklären: "Wenn das Unternehmen die Annahme verweigert, geht das Päckchen an euch zurück. Verweigert ihr dann die Annahme, wird das Paket bei der Post eingelagert – und diese darf euch Kosten von rund 50 Euro berechnen."

Wer also eine Sendung unbedingt zurücksenden will, sollte entweder das Porto übernehmen oder beim Händler nachfragen, ob er die Kosten für den Rückversand zahlt.

In diesen Fällen darf man Ware nicht einfach behalten

Etwas anderes gilt, wenn Ware erkennbar falsch an einen Kunden geliefert wurde. Im Falle eines Zustellfehlers können Händler die Ware vom falsch belieferten Kunden zurückverlangen. Gleiches gilt laut Verbraucherzentrale wenn der Verkäufer irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen ist, etwa dann, wenn ein bereits bestelltes Produkt noch einmal geliefert wird.

Liegen offensichtliche Fehler bei der Zustellung vor und der Händler verlangt die Ware zurück, muss er aber auch die Portokosten übernehmen. Die Verbraucherschützer raten, sich vorab das Geld für Verpackung und Versand überweisen zu lassen oder ein Retourenlabel anzufordern.