Better Life: Was man auf Supermarkt-Parkplätzen beachten muss

Parken, Geschwindigkeit, Vorfahrtsregeln, Gurtpflicht: In Bezug auf Supermarkt-Parkplätze fällten Gerichte Urteile, die Autofahrer kennen sollten.

Auf Supermarkt-Parkplätzen von Aldi, Lidl und Co. gelten für Autofahrer oft Sonderregelungen. (Bild: Getty Images)
Auf Supermarkt-Parkplätzen von Aldi, Lidl und Co. gelten für Autofahrer oft Sonderregelungen. (Bild: Getty Images)

Fußgänger, Menschen mit Einkaufswagen, ein- und ausparkende Autos – auf Parkplätzen vor Supermärkten geht es meist hektisch zu. Wer mit dem Auto kommt, muss sich hier auf andere Regeln als auf öffentlichen Straßen gefasst machen. Denn Kundenparkplätze sind normalerweise Privateigentum der Geschäftsinhaber.

Im Gegensatz zu öffentlichen Straßen und Parkplätzen gilt dort nicht zwingend die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die privaten Inhaber von Parkplätzen können eigene Regeln aufstellen. Allerdings müssen die mit der StVO vereinbar sein und durch Hinweisschilder auf dem Parkplatz angezeigt werden.

Rechts-vor-links-Regel ausgehebelt

Darüber hinaus gibt es immer wieder Gerichtsurteile, an die sich Autofahrer halten sollten. So hat etwa der Bundesgerichtshof entschieden, dass die allgemeine Vorfahrtsregel "rechts-vor-links" auf einem Supermarktparkplatz nicht anwendbar ist (AZ VI ZR 344/21).

Hintergrund für das Urteil war ein Rechtsstreit zwischen zwei Autofahrern, die auf einem Supermarkt-Parkplatz zusammengestoßen waren, wie die tz berichtete.

Auf dem Supermarkt-Parkplatz gibt es immer wieder Streit
Auf dem Supermarkt-Parkplatz gibt es immer wieder Streit

Die Richter befanden, dass die Regeln der StVO auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz zwar grundsätzlich anwendbar seien. "Eine direkte Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ("An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt") komme jedoch nicht in Betracht. Denn bei den sich hier treffenden Fahrgassen auf dem privaten Parkplatzgelände handele es sich nicht um eine ‘Kreuzung‘ im Sinne der StVO", heißt es in der Urteilsbegründung.

Für den Verkehrsfluss sei es dienlicher, "wenn die sich begegnenden Fahrzeuglenker aufeinander Rücksicht nehmen und über die Vorfahrt verständigen müssen“.

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Infografik: So lange sind die Deutschen auf Parkplatzsuche | Statista
Infografik: So lange sind die Deutschen auf Parkplatzsuche | Statista

Parkverstöße auf privatem Kundenparkplatz

Knöllchen auf Supermarkt-Parkplätzen sind keine Seltenheit mehr. Zwar verhängt das Ordnungsamt keine Strafen auf privaten Kundenparkplätzen, aber die Inhaber haben das Recht ihr Gelände von privaten Firmen überwachen zu lassen und die Halterdaten von Falschparkern abzufragen.

Dafür muss der Betreiber des Parkplatzes darlegen, "dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt", wie das Verwaltungsgericht Schleswig Holstein in einem Urteil darlegte (AZ 10 B 78/23).

Auch auf Supermarkt-Parkplätzchen gibt es
Auch auf Supermarkt-Parkplätzchen gibt es "Knöllchen".

Hintergrund: Wegen Überschreitung der Parkzeit hatte ein Supermarkt die Halterdaten einer Autofahrerin bei der Behörde abgefragt, um ein Bußgeld zu fordern. Die Halterin hatte geklagt, weil ihre Daten weitergegeben wurden, obwohl sie auf einem Privatgrundstück geparkt hatte. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Begründung: Ist ein privater Parkplatz für die Allgemeinheit zugänglich, hat der Parkplatz-Inhaber bei Verletzung der Nutzungsregeln auch das Recht Forderungen geltend zu machen.

Geschwindigkeit auf Parkplätzen

Eine Höchstgeschwindigkeit ist auf Parkplätzen nicht vorgeschrieben. Aber laut dem Portal Bußgeldkatalog.org hat die Rechtsprechung festgelegt, dass Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist.

Gurtpflicht auf Parkplätzen

Auch für das Anlegen von Sicherheitsgurten gelten auf Parkplätzen Sonderregelungen. Denn in der StVO ist in § 21a Abs. 1 festgelegt, dass für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren und Fahrten auf Parkplätzen keine Gurtpflicht besteht.