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Bundestag beschließt Finanzierung für 49-Euro-Ticket - Was man nun wissen muss

Grünes Licht für das «Deutschlandticket» im Bundestag. Zum 1. Mai soll das Ticket mit einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat starten.

Ab 1. Mai können Regionalzüge in Deutschland mit dem 49-Euro-Ticket genutzt werden. (Bild: Getty Images)
Ab 1. Mai können Regionalzüge in Deutschland mit dem 49-Euro-Ticket genutzt werden. (Bild: Getty Images)

Berlin - Der Bundestag hat die Finanzierung des 49-Euro-Tickets für Busse und Bahnen im bundesweiten Nahverkehr beschlossen. Dem Gesetzentwurf von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) stimmten die Ampel-Koalitionsfraktionen zu, die Linke enthielt sich, Union und AfD votierten dagegen.

Der Bund stellt demnach von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro bereit, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern durch den günstigen Preis zur Hälfte auszugleichen. Für die andere Hälfte sollen die Länder aufkommen. Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen.

Hier gilt das neue 49-Euro-Ticket

Das «Deutschlandticket» soll zum 1. Mai mit einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat starten und an das beliebte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer 2022 anknüpfen. Vorgesehen ist ein digital buchbares, monatlich kündbares Abonnement.

Erhältlich soll das 49-Euro-Ticket ab dem 3. April sein. Es gilt bundesweit für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr, allerdings nur für die 2. Klasse. Wer 1. Klasse fahren möchte, benötigt ein entsprechendes Ticket.

Interessenten können das 49-Euro-Ticket zum Beispiel über die DB-Vertriebskanäle wie bahn.de und DB Navigator (App) sowie deutschlandweit in den DB Reisezentren erwerben. Auch viele andere Verkehrsunternehmen werden das 49-Euro-Ticket in ihren Vertriebskanälen verkaufen. Zum Startzeitpunkt wird es noch keine Jobticket-Variante des 49-Euro-Tickets geben, es ist allerdings in Planung.

Wer bereits ein Nahverkehrs- und Verbund-Abo oder ein Jobticket besitzt, wird vom entsprechenden Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert.

Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) ist das 49-Euro-Ticket nicht gültig, wer also mit dem ICE reisen möchte, muss weiterhin ein ICE-Ticket lösen. Auch Fahrten mit privaten Verkehrsunternehmen wie z.B. Flixbus oder Flixtrain sind vom 49-Euro-Ticket ausgeschlossen.

49-Euro-Ticket: Wann Fahrten im Fernverkehr dennoch möglich sind

Zwar gilt das 49-Euro-Ticket nicht für den Fernverkehr, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, ist aber auch eine Fahrt mit dem ICE möglich. Voraussetzung dafür ist eine Verspätung eines Zugs aus dem Nah- beziehungsweise Regionalverkehr, mit dem man reisen möchte. Sollte der gewählte Zug eine Verspätung von 20 oder mehr Minuten haben, greift laut Deutscher Bahn in diesem Fall die Mobilitätsgarantie.

Mit dem 49-Euro-Ticket wäre es in dieser Situation möglich, auch mit einem Zug des Fernverkehrs zu fahren. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass man sich vor der Abfahrt des Fernzugs ein gültiges Ticket besorgt. Die dabei entstehenden Kosten können im Rahmen der geltenden Fahrgastrechte beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Für Fahrten mit dem ICE oder einem anderen Fernverkehrszug werden die Kosten komplett erstattet.

Weitere Infos zum 49-Euro-Ticket gibt es auf dem Webportal der Deutschen Bahn.

VIDEO: Hintergrund: Das 49-Euro-Ticket