Cannabis-Legalisierung: Taumelt Deutschland nun in den Drogenrausch?

Welche gesetzlichen Regelungen die Ampel-Regierung bei Cannabis plant

Der Konsum von Cannabis soll in Teilen entkriminalisiert werden. (Symbolbild: Getty)
Der Konsum von Cannabis soll in Teilen entkriminalisiert werden. (Symbolbild: Getty)

Am Freitag will der Bundestag den Konsum von Cannabis in Teilen entkriminalisieren. Doch die Gesetzesänderungen sind kompliziert. Worauf ist zu achten – wo lauern Gefahren und Risiken? Hier die fünf wichtigsten Fragen und Antworten.

Freunde dezenter THC-Inhalation werden zum Wochenende hin mit einer Tasse Hanf-Tee anstoßen. Nach vielen Monaten der Beratung und Änderungen will der Bundestag am Freitag ein Herzensanliegen der Ampel-Koalition auf den Weg bringen: die Teillegalisierung von Cannabis.

Damit greift der Staat insofern in das Privatleben vieler Bürger ein, als dass er Strafen streicht. Aber er tut dies, indem er eine Reihe neuer Regeln erlässt. Der Gesetzesvorstoß ist mit einem Testballon zu vergleichen. Man wird ihn in den kommenden Jahren auf seine Praxistauglichkeit hin abklopfen und dann entweder weiter ausbauen – oder zu den bisherigen Verboten zurückkehren.

Warum überhaupt eine Legalisierung?

Cannabis ist eine Droge. Sie verursacht Rausch. Experten sehen in ihr ein gehöriges Potenzial psychischer Abhängigkeit vom Mittel – körperlich gesehen sind die Auswirkungen auf Suchtebene überschaubar. Aber gerade bei Heranwachsenden warnen Hirnforscher vor dem Konsum, da sich die Wirkstoffe im Gehirn festsetzen und dort nicht nutzen. Der Volksmund sagt: Wer zu viel kifft, erinnert sich weniger.

Auf der anderen Seite steht ein massenhafter Konsum in Deutschland, und dies nicht nur bei jungen Leuten. Strukturell große Schäden sind bisher nicht nachgewiesen worden, Cannabis ist vor allem eine Gelegenheitsdroge, eben meist für den Genuss. Ein Verbot aber muss gerechtfertigt sein. Auch trieb das Verbot Konsumenten in die Hände von Händlern, die sich ihr illegales Treiben dadurch versilbern, indem sie Zeug strecken und damit die Gesundheit ihrer Käufer schwächen. Auch haben sie in ihrem Sortiment auch andere, viel mehr gefährdende Suchtmittel; kriminell sind sie ja eh schon. All dem einen Riegel vorsetzen, macht Sinn. Auch zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern, dass bei einer Legalisierung die Vorteile überwiegen – das betrifft zum Beispiel einige Staaten der USA, Kanada, Peru und Uruguay, Niederlande und Spanien. Andere Länder werden folgen.

Was wird sich ändern?

Im Bundestag wird die Teil-Legalisierung voraussichtlich eine Mehrheit finden. Dann könnte der Bundesrat die Umsetzung zwar aufschieben, aber nicht aufheben. In einigen Wochen bis Monaten würde all dies dann in Kraft treten: Bis 25 Gramm getrocknetes Cannabis dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit bei sich haben; in der eigenen Wohnung sind es bis 50 Gramm. Ab da wird es bis 60 Gramm eine Ordnungswidrigkeit. Für Kinder und Jugendliche bleibt Cannabis verboten. Und beim Eigenanbau gilt, dass somit bis zu drei Pflanzen erlaubt sind.

Was plant die Ampel bei der Cannabis-Legalisierung? Die wichtigsten Punkte im Video:

Wo kauft man das Zeug?

Diese Frage ist ein praktisches Hindernis für die Teil-Legalisierung. Denn vorerst stehen in erster Regel die „Dealer“ bereit, denen man eigentlich das Wasser abgraben will. Die Regierung will sogenannte „Cannabis-Clubs“ zulassen, die ähnlich wie Genossenschaften gemeinschaftlich Cannabis anbauen und jedem Mitglied eine festgesetzte Menge im Monat erlauben – die Obergrenze liegt bei 50 Gramm. Erst in einem zweiten Schritt soll es staatlich geregelten Verkauf in sogenannten Geschäften geben. Dies ist kompliziert zu regeln, da EU-Verbote dem gegenüberstehen. Es ist damit zu rechnen, dass es vorerst keine flächendeckende Lösung geben wird, sondern einige Modelle in ausgewählten Großstädten.

Die Regierung will sogenannte „Cannabis-Clubs“ zulassen, die ähnlich wie Genossenschaften gemeinschaftlich Cannabis anbauen. (Symbolbild: Getty)
Die Regierung will sogenannte „Cannabis-Clubs“ zulassen, die ähnlich wie Genossenschaften gemeinschaftlich Cannabis anbauen. (Symbolbild: Getty)

Was ist sonst noch verboten?

Der Konsum ist nicht einfach so möglich. Erst in einem Abstand ab 100 Metern von Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Spielplätzen darf straffrei eingenommen werden. In öffentlichen Sportstätten geht es gar nicht, und in Fußgängerzonen nur zwischen 20 Uhr und sieben Uhr in der Früh.

Und sonst nix?

Um vor den Gefahren für die Gesundheit zu warnen, plant der Bund Aufklärungskampagnen. Eine digitale Plattform ist geplant, auch sollen Beratungsangebote und Suchthilfen ausgebaut werden. Allerdings: Union und AfD sind gegen eine Teillegalisierung. Sollten sich die politischen Mehrheiten im Bundestag ändern, würde wohl auch dieses Gesetzespaket wieder auf die Agenda gelangen.