Corona: Swingerclub in Österreich profitiert von Maskenpflicht

Ein Swingerclub konnte einen Erfolg vor Gericht feiern – die Urteilsbegründung sorgt sicher bei so manchem für ein Schmunzeln.

Die Maskenpflicht während der Coronapandemie erschwerte den Alltag – und schränkte das Vergnügen in bestimmten Etablissements scheinbar ein. (Symbolbild: Getty)
Die Maskenpflicht während der Coronapandemie erschwerte den Alltag – und schränkte das Vergnügen in bestimmten Etablissements scheinbar ein. (Symbolbild: Getty)

Am 7. April 2023 endeten in Deutschland die letzten Coronamaßnahmen. Während der Pandemie musste man als Bürger zeitweise maßgebliche Einschränkungen hinnehmen. Im Supermarkt blieben die Regale leer, weil Lieferketten unterbrochen waren, es bestanden zweitweise Ausgangssperren und das Tragen einer Maske wurde zum notwendigen und für die meisten lästigen Übel. Ob im Restaurant, der U-Bahn oder der Arztpraxis – die Corona-Maske war ein ständiger Begleiter. n manchen Branchen hieß es sogar wochenlang: Licht aus. So mussten Restaurants, Friseure oder auch Bordelle für eine Weile ganz schließen. Gerade wenn man für sein Gewerbe Räumlichkeiten mieten muss, war das eine fordernde Zeit. Viele gewerbliche Mieter wollten während der Lockdowns ihre Mietzahlungen anpassen oder sogar aussetzen. Für besonderes Aufsehen sorgte 2020 unter anderem der Sportartikelhersteller Adidas: Das Unternehmen hatte angekündigt, aufgrund der Lockdowns ab April 2020 keine Miete für die europaweit geschlossenen Läden zahlen zu wollen. Ähnliche Ideen hatten auch Handelsketten wie H&M. Das Vorhaben von Adidas löste jedoch einen regelrechten Shitstorm aus, weil es als unsolidarisch empfunden wurde – und der Sportartikelhersteller ruderte zurück. In einem offenen Brief wies Adidas damals auf die besonderen Belastungen für Unternehmen hin:

"Fast auf der gesamten Welt findet kein normales Geschäft mehr statt. Die Läden sind zu. Das hält selbst ein gesundes Unternehmen wie Adidas nicht lange aus."

Pandemie: Streitigkeiten wegen der Miete

Viele Fälle landeten vor Gericht, wenn Mieter und Vermieter sich nicht einigen konnten, etwa auf geminderte Mietzahlungen oder eine Stundung dieser. Mieter durften trotz einer Gesetzesänderung im Dezember 2020 nicht einfach automatisch die Gewerbemiete kürzen. Diese machte es lediglich leichter möglich, Verhandlungen über Anpassungen im Mietvertrag zu verlangen.

Swingerclub aus Österreich: Mietminderung wegen Maskenpflicht

Ein Fall aus Österreich sorgt vor diesem Hintergrund aber nun wohl bei vielen für ein Schmunzeln. Und das liegt vor allem am Wortlaut des Gerichtsurteils.

Dass in bestimmten Einrichtungen nach den Lockdowns die Maskenpflicht galt, hat einem Swingerclub in Österreich nämlich nun per Gesetz viel Geld gespart. Denn während man im Einzelhandel auch mit Maske ohne tatsächliche Einschränkung seine Besorgungen machen konnte, stellte sich die Situation in Etablissements, die von der Begegnung von Menschen auf sexueller Ebene leben, die sich mit Abstandsregeln und dem Tragen einer Maske nur schwer vereinbaren lassen, ganz anders dar. Denn der Liebesakt wurde laut dem Obersten Gerichtshof Österreich durchaus eingeschränkt – mit negativen Auswirkungen auf das Geschäft und für die Betreiber.

Ein betroffener Swingerclub wollte für die Zeit, in der die Maskenpflicht in Österreich galt, nicht die volle Miete zahlen. Der Vermieter klagte daraufhin – das Gericht gab aber den Mietern der Räumlichkeiten des Swingerclubs recht. So heißt es auf der Homepage des Obersten Gerichtshofes (OGH):

"Die verordnete Maskenpflicht verhinderte die Anbahnung und Ausübung ungezwungener – privater und nicht kommerzieller – sexueller Begegnungen Fremder und betraf damit gerade einen Kernbereich des vereinbarten Vertragszwecks."

Wegen der Maskenpflicht waren Besucher eines Swingerclubs eingeschränkt (Symbolbild: Getty)
Wegen der Maskenpflicht waren Besucher eines Swingerclubs eingeschränkt (Symbolbild: Getty)

Sprich: Da die Besucher des Swingerclubs aufgrund der Corona-Bestimmungen nicht ungezwungen ihren sexuellen Wünschen und Begierden in dem Etablissement nachgehen konnten, hatten die Betreiber das Recht, die Miete zu mindern.

Es ist nicht das einzige Urteil, das sich mit den Corona-Regeln und deren Auswirkungen auf Mietzahlungen in Österreich befasst. Immer wieder ging es um die Frage, ob Unternehmen in Zeiten der Lockdowns weiterhin ihre Miete zahlen müssen. Der OGH entschied laut standard.at in mehreren Urteilen, dass Mieter nicht in vollem Umfang für ihr Mietobjekt zahlen müssen, wenn sie dies nicht wie vereinbart nutzen können. Die Begründung für den Fall des Swingerclubs dürfte aber sicherlich zu den amüsanteren gehören.

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