Diese Bundesländer wollen raus aus Deutschland

Laut einer aktuellen Umfrage würde in mehreren Bundesländern mindestens ein Fünftel der Bevölkerung für deren Unabhängigkeit von Deutschland stimmen. (Symbolbild: ddp Images)
Laut einer aktuellen Umfrage würde in mehreren Bundesländern mindestens ein Fünftel der Bevölkerung für deren Unabhängigkeit von Deutschland stimmen. (Symbolbild: ddp Images)

Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, will in sechs Bundesländern mindestens jeder fünfte Bürger die Unabhängigkeit von Deutschland.

Der Brexit scheint auch in Deutschland seine Spuren hinterlassen zu haben: Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, wünscht sich in jedem dritten Land wenigstens ein Fünftel der Bevölkerung einen Austritt aus dem Bundesstaat.

Im Auftrag von „Bild“ fragte das Meinungsforschungsinstitut YouGov in einer repräsentativen Umfrage: „Stimmen Sie der folgenden Aussage zu: Mein Bundesland soll unabhängig von Deutschland sein.“

Das Ergebnis: Mit 32 Prozent Zustimmung will fast jeder dritte Bayer, dass sein Bundesland aus Deutschland austritt. Im Saarland und in Thüringen haben 22 Prozent der Bürger für die Unabhängigkeit gestimmt, in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern 21 Prozent und in Sachsen-Anhalt ist mit 20 Prozent Zustimmung immerhin noch jeder Fünfte für die Trennung vom Bund. Mit nur acht Prozent Zustimmung sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz laut Umfrage am glücklichsten mit ihrer Zugehörigkeit zur Bundesrepublik.

In Bayern sympathisieren laut der Umfrage besonders wenige Bürger mit der Zugehörigkeit zum Bund. (Symbolbild: ddp Images/Lutz Wallroth)
In Bayern sympathisieren laut der Umfrage besonders wenige Bürger mit der Zugehörigkeit zum Bund. (Symbolbild: ddp Images/Lutz Wallroth)

Die Umfrage und auch die hohe Zustimmungsquote Bayerns kommen nicht von ungefähr: 2016 hatte die Initiative „Freiheit für Bayern“ eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um eine Volkabstimmung über den Austritt des Bundeslandes aus Deutschland durchzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte daraufhin beschlossen, dass die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien und für Trennungsbestrebungen einzelner Länder somit kein Raum sei.

Der Austritt eines Bundeslandes aus der BRD oder auch Volksabstimmungen hierzu verstießen somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung – einzelne Bundesländer können sich also nicht einfach abspalten.

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