Urteil: Auch Beifahrer darf keine Blitzer-App nutzen
Karlsruhe (dpa) - Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann verboten, wenn ein Beifahrer die App auf dem Handy laufen hat. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil und wies damit die Klage eines 64-jährigen Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis ab.
Gericht: Strafe ist rechtens
Der Mann war Ende Januar 2022 von Polizisten angehalten worden, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr, wie das Gericht mitteilte. Als die Beamten ihn kontrollierten, habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer, die der Mann aber nicht zahlen wollte.
Das Oberlandesgericht entschied nun jedoch, die Strafe sei rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen. (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23)
Wie verhält es sich bei Warnungen im Radio?
Lassen sich Autofahrer im Radio vor Blitzern warnen, ist das legal. Laut Stiftung Warentest ist es Fahrern eines Autos aber nicht erlaubt, dafür ein Programm auf dem Handy zu nutzen. Eine wenig logische, aber doch klare Rechtslage, lautet die Bewertung der Tester. Fahrern droht bei einem Verstoß ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Übrigens gilt das Verbot von Blitzer-Warnapps auch in den meisten anderen europäischen Ländern - teilweise wird sogar noch strenger durchgegriffen. Der ADAC hat dazu eine Übersicht erstellt.
Selbst Google bietet in seiner Navi-App in einigen Ländern eine Blitzer-Warnfunktion an. Kommt diese Funktion auch in Deutschland auf den Markt, dürften Autofahrer die App während der Fahrt nicht mehr nutzen.
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