Anklage gegen deutsche Doping-Athletin
Leichtathletin Sara Benfares droht nach ihrer Fünf-Jahres-Sperre wegen Dopings nun auch noch ein strafrechtliches Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken dem Saarländischen Rundfunk bestätigte, habe sie Anklage gegen die 22-Jährige wegen „unerlaubten Selbstdopings“ erhoben. Das Anti-Doping-Gesetz sieht dafür einen Strafrahmen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen vor.
Die gebürtige Französin Benfares, die seit 2022 für Deutschland startete, habe demnach "wissentlich und willentlich" leistungssteigernde Mittel eingenommen. Im Ermittlungsverfahren habe die Mittelstrecklerin angeführt, dass sie die Mittel wegen einer Erkrankung und nicht aufgrund der Leistungssteigerung eingenommen habe, wegen ihres Gesundheitszustandes sei sie keine Leistungssportlerin mehr gewesen.
NADA erhebt Anklage gegen Benfares
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hatte gegen die WM-Teilnehmerin von 2022 wegen "erschwerender Umstände" eine erhöhte Sperre von fünf Jahren verhängt. Laut NADA seien in drei Proben der Athletin "fünf verschiedene nicht-spezifische Substanzen" festgestellt worden, dabei handele sich um Testosteron, Clenbuterol, Enobosarm (Ostarin), EPO sowie Metaboliten der Substanz SR9009.
Nach Benfares, die ihre Karriere mittlerweile für beendet erklärt hat, war auch ihre ältere Schwester Sofia positiv getestet worden. Daraufhin hatte die NADA beide Athletinnen vorläufig suspendiert und auf Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken auch Strafanzeige gestellt.