Einnahme von Blutverdünnern in einem Notfallausweis notieren

Vor einer Operation sollten Patienten, die einen Blutverdünner einnehmen, den behandelnden Arzt darüber informieren. Am besten führen sie einen Notfallausweis mit entsprechenden Angaben mit sich. Foto: Mascha Brichta
Vor einer Operation sollten Patienten, die einen Blutverdünner einnehmen, den behandelnden Arzt darüber informieren. Am besten führen sie einen Notfallausweis mit entsprechenden Angaben mit sich. Foto: Mascha Brichta

Eine funktionierende Blutgerinnung ist wichtig für den menschlichen Körper. Wer hierbei mit einem Blutverdünner nachhelfen muss, sollte dies unbedingt in einem Notfallausweis vermerken.

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Manche Patienten mit Herzproblemen müssen Medikamente einnehmen, die die Blutgerinnung hemmen. Diese Blutverdünner sollen das Auftreten einer Embolie oder eines Schlaganfalls verhindern.

Wer so ein Medikament einnimmt, sollte einen Notfallausweis bei sich tragen, rät die Deutsche Herzstiftung. Darin werden das Präparat sowie die Dosierung festgehalten. Es gibt nämlich Situationen, in denen eine gut funktionierende Blutgerinnung wichtig ist - beispielsweise bei Eingriffen mit einem gewissen Blutungsrisiko. Dazu gehören Operationen, aber auch Zahnbehandlungen.

Muss sich der Patient einem solchen Eingriff unterziehen, zeigt er dem behandelnden Arzt den Notfallausweis. Der Arzt kann dann gemeinsam mit dem Hausarzt oder Kardiologen entscheiden, ob es besser ist, das Medikament kurzzeitig abzusetzen.

Den Ausweis können Patienten kostenfrei bei der Deutschen Herzstiftung bestellen.