Haushälter verschieben Etat-Beschluss im Ausschuss

Die Haushälter im Bundestag haben den abschließenden Ausschuss-Beschluss des Etats für 2024 um eine Woche verschoben.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Haushaltspolitiker kalt erwischt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Haushaltspolitiker kalt erwischt.

Grund ist die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstandene Lücke von 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben. Am Terminplan für den endgültigen Haushaltsbeschluss im Plenum des Bundestags soll dagegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht gerüttelt werden. Er ist für den 1. Dezember vorgesehen.

Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses mit Beratung der Einzelpläne der Ministerien soll am (heutigen) Donnerstag zwar wie geplant beginnen. Am kommenden Dienstag (21.11.) sollen auf Antrag der Union jedoch noch Sachverständige zum Urteil gehört werden. Der Beschluss über den Etat im Ausschuss soll dann am kommenden Donnerstag (23.11.) in einer digitalen Sondersitzung fallen.

Verschiebung hätte ernste Folgen

Die Union hatte nach dem Verfassungsgerichtsurteil eigentlich eine Verschiebung der Bereinigungssitzung gefordert. Die Ampel-Koalitionäre lehnten das ab, damit der Haushalt noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. Andernfalls hätte eine vorläufige Haushaltsführung gedroht. Das bedeutet, dass jeden Monat nur ein Zwölftel des Haushaltsvolumens genutzt werden darf. Nach Angaben aus der Koalition hätte Deutschland dann ab Januar möglicherweise seine Unterstützung für die Ukraine und Israel einschränken müssen.

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Infografik: Was ist der Klima- und Transformationsfonds? | Statista
Infografik: Was ist der Klima- und Transformationsfonds? | Statista

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte als verfassungswidrig bewertet und die Ampel-Koalition gezwungen, geplante Vorhaben vorübergehend auf Eis zu legen. Nun fehlen 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds - einem Sondervermögen, das wirtschaftlich parallel zum Bundeshaushalt geführt wird.

Nach Einschätzung der Bundesregierung könnte das Urteil darüber hinaus Folgen für die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern haben. Die umfangreiche Begründung des Gerichts werde nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet, hieß es.

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