Die Erklärung der Schröder-Anwälte im Wortlaut
Hannover/Berlin (dpa) - Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen den Bundestag eingereicht. Darin verlangt er, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, das ihm im Mai entzogen worden war. Nachfolgend die Erklärung des von Schröder beauftragten Anwaltsbüros im Wortlaut:
«Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses im Mai 2022 beschlossen, Herrn Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Deutschen Bundestag zu streichen und das Büro ruhend zu stellen. Diese Entscheidung ist rechtswidrig. Wir haben deshalb Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Wir geben dazu nur diese eine Erklärung in der Hoffnung ab, dass auch im Interesse der Beklagten die aufgeworfenen Rechtsfragen nur vor Gericht und nicht über die Medien erörtert werden.
Die Verantwortlichen bestimmten zur Legitimation der nunmehr angefochtenen Entscheidung neue Regeln. Den zugrunde gelegten Sachverhalt zumindest nach ihren eigenen neuen Maßstäben vorab aufzuklären, war hingegen der Mühe nicht wert. Stattdessen wird behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. "nachwirkenden Dienstpflichten" nicht mehr wahr. Es wird aber nicht festgelegt, was "nachwirkende Dienstpflichten" überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt.
Dem ganzen Vorgang steht auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der "neuen Regeln" vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren.
Solcherart Entscheidungen, die im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat erinnern, dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben. Die Entscheidung ist willkürlich. Deren bloße Akzeptanz und ungeprüfte Hinnahme kann nicht in Betracht kommen.
Herrn Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder wurde weder Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Entscheidung noch sonst rechtliches Gehör gewährt. Das Verfahren muss endlich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt und in der Sache dann gegebenenfalls durch das Gericht entschieden werden. Eine Kommunikation über die Medien, durch die das bisherige Verfahren geprägt ist, soll daher, bis das Verwaltungsgericht in der Sache entschieden hat, auch nicht weiter stattfinden.»