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EU einigt sich auf sechsmonatige Gültigkeit des Genesenenstatus - Deutschland hat ihn gerade auf drei Monate gekürzt

Eine Frau steht vor ihrem gepackten Urlaubskoffer und hält auch schon ihr EU-Impfzertifkat und ihren Reisepass bereit.
Eine Frau steht vor ihrem gepackten Urlaubskoffer und hält auch schon ihr EU-Impfzertifkat und ihren Reisepass bereit.

Damit dürfte das Chaos um die Gültigkeit des Genesenen-Status in Deutschland wohl endgültig komplett sein: Corona-Erkrankte galten bis vor kurzem sechs Monate lang als genesen. Völlig überraschend änderte das Robert-Koch-Institut (RKI) vor einer Woche jedoch diese Regel: Demnach gilt der Genesenenstatus jetzt hierzulande nur noch drei Monate. Eine plötzliche Entscheidung, die seit Tagen für politischen Zoff in Bund und Ländern sorgt.

Nun einigten sich allerdings die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am Dienstag darauf, dass Corona-Erkrankte künftig EU-weit einheitlich doch sechs Monate lang als genesen gelten sollen. Damit können sie sich in der EU frei bewegen und herumreisen. Der Impfstatus ist neun Monate gültig. Muss Deutschland also die national beschlossene Verkürzung nach nur einer Woche wieder einkassieren?

Das ist noch völlig unklar: Im Auswärtigen Amt verweist man aufs Innenministerium, von dort auf das Bundesverkehrsministerium. Und im Bundesgesundheitsministerium wusste man von der Entscheidung der EU scheinbar bis zum späten Nachmittag auch noch nichts. Skurril: Außenministerin Baerbocks Staatsministerin Anna Lührmann stimmte sogar für die Sechs-Monats-Regel.

Ein Sprecher der EU-Kommission stellt aber klar: „Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen.“ Der deutsche EU-Parlamentarier Jan-Christoph Oetjen (FDP) forderte im Gespräch mit Business Insider deshalb: „Alleingänge darf es jetzt nicht mehr geben. Die Einigung auf 180 Tage Gültigkeit für ein Genesungszertifikat muss auch von den Staaten gewährleistet werden, welche in den letzten Wochen für eine verkürzte Gültigkeitsdauer geworben haben, das gilt auch für Deutschland.“ Der Kommissions-Sprecher stimmte zu: Da sich die Omikron-Variante mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll geprüft werden, die in einigen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen wieder aufzuheben.

Das sind die EU-weiten Regeln für Reisen in Europa

Laut des EU-Beschlusses soll ein gültiges EU-Corona-Zertifikat für Reisen in Europa wichtiger als das Infektionsgeschehen im Abreiseland sein. Ab 1. Februar muss man nur noch einen gültigen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorlegen. Neben in der EU zugelassenen Impfstoffen sollen der Einigung zufolge auch von der WHO oder nationalen Behörden akzeptierte Mittel ausreichen. Ein PCR-Test solle frühestens 72, ein Schnelltest 24 Stunden vor der Reise gemacht werden. Der Impfstatus soll 270 Tage gültig sein, ein Genesenen-Zertifikat 180 Tage – und damit länger als in Deutschland (90 Tage).

Wer kein Zertifikat hat, soll nach Ankunft einen Test machen. Für Kinder gibt es Ausnahmen. Zusätzliche Beschränkungen solle es nicht geben.

Deutschland unterscheidet für die Einreise zwischen Virusvarianten- und Hochrisikogebieten. Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. Ungeimpfte können sich frühestens fünf Tage nach Einreise freitesten. Derzeit sind alle EU-Länder als Hochrisikogebiete eingestuft, als Virusvariantengebiet ist derzeit kein Land eingestuft. Auch andere Länder wie Italien und Österreich verlangen derzeit teils mehr als nur ein Zertifikat. Wer etwa nur eine Grundimmunisierung hat, muss für einen Österreich-Urlaub zusätzlich einen negativen Test vorlegen.