Kompromisslösung: EU einigt sich auf EU-Naturschutzgesetz

Nach zähem Ringen hat die EU eine Einigung auf das sogenannte EU-Naturschutzgesetz erreicht.

Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen durchgeführt werden, die bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent aller sanierungsbedürftigen Ökosysteme in der EU wiederherstellen.

Das Gesetz enthält rechtsverbindliche Ziele für aufgelistete Ökosysteme, darunter landwirtschaftliche Flächen, Wälder, Meeres- und Süßwassergebiete sowie städtische Zonen.

Vor allem die Christdemokraten der EVP hatten sich gegen das Gesetz gestemmt, weil sie strenge Auflagen für Landwirte befürchteten. Der nun ausgehandelte Kompromiss muss noch formell von den EU-Staaten und den dem Europaparlament abgesegnet werden. Normalerweise gilt das als Formsache, in diesem Fall gilt die Zustimmung der EVP als nicht sicher.

Kritiker:innen des Gesetzes halten die Vorgaben für nicht ausreichend, um der Herausforderung, die biologische Vielfalt in Europa wiederherzustellen, gerecht zu werden . Die Umweltorganisation WWF sprach in einer Mitteilung von Schlupflöchern im Gesetz. Enttäuschend seien die vielen Ausnahmen und Flexibilität bei den Verpflichtungen der EU-Staaten.

Nach EU-Angaben sind rund 80 Prozent der natürlichen Lebensräume in der Europäischen Union in einem schlechten Zustand. 10 Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten sind vom Aussterben bedroht, 70 Prozent der Böden in einem ungesunden Zustand.