EU-Gerichtshof: Wahlen in Bosnien und Herzegowina "undemokratisch"
Slaven Kovačević, ein Politikwissenschaftler und Berater eines Mitglieds der Regierung von Bosnien und Herzegowina, brachte den Fall vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Er prangerte an, dass er von seiner Regierung nicht richtig vertreten werde.
Nun gab ihm das Gericht Recht und bezeichnete das südosteuropäische Land mit seinen 3,2 Millionen Einwohner:innen als "Ethnokratie".
Die ethnische Repräsentation sei im politischen System des Landes "wichtiger als politische, wirtschaftliche, soziale, philosophische und andere Aspekte", so das Gericht.
Seit Dezember des vergangenen Jahres ist Bosnien und Herzegowina offizieller EU-Beitrittskandidat.
Die Europäische Kommission reagierte auf das Urteil. Eine Sprecherin erklärte, dass das Land Reformen durchführen müsse, um die Gleichheit und Nichtdiskriminierung seiner Bürger:innen zu gewährleisten und "die EU-Beitrittsverhandlungen zu eröffnen".
Wahlen in Bosnien und Herzegowina "undemokratisch"
Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina räumt Bosniak:innen, Kroat:innen und Serb:innen, den sogenannten "konstituierenden Völkern", politische Privilegien ein. Sowohl in der 15 Sitze umfassenden Völkerkammer als auch im dreiköpfigen Staatspräsidium sind sie gleichermaßen vertreten. Personen ohne Zugehörigkeit zu den drei dominierenden Bevölkerungsgruppen können nicht in diese beiden Institutionen gewählt werden.
Die territoriale Zusammensetzung des Landes bestimmt über die Wahlberechtigung. Der Staat Bosnien und Herzegowina setzt sich aus der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) sowie aus der Republika Srpska zusammen. Nur die Einwohner:innen der FBiH können die bosniakischen und kroatischen Mitglieder der Völkerkammer und des Staatspräsidiums wählen. Die serbischen Mitglieder werden von den Einwohner:innen der Republika Srpska gewählt, wo ethnische Serb:innen die Mehrheit bilden.
Slaven Kovačević lebt in Sarajewo, der Hauptstadt der FBiH, und gehört nach eigenen Angaben keiner der ethnischen Gruppen an. Er klagte, dass er bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2022 nicht für den Kandidaten abstimmen konnte, der seine politischen Ansichten am besten vertrat, da seine Auswahl auf bosniakische und kroatische Kandidat:innen beschränkt war.
Der Gerichtshof stellte fest, dass diese territorialen und ethnischen Einschränkungen eine Diskriminierung darstellen.
Reformen haben "höchste Priorität"
Eine Sprecherin der Europäischen Kommission forderte Bosnien und Herzegowina am Dienstag auf, "die 14 wichtigsten Prioritäten zu erfüllen, die in der Stellungnahme der Kommission von 2019 zum EU-Beitrittsantrag genannt wurden, um die EU-Beitrittsverhandlungen zu eröffnen."
Dabei bezog sie sich insbesondere auf die vierte Priorität. Darin wird Bosnien und Herzegowina aufgefordert, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend zu verbessern, um "die Gleichheit und Nichtdiskriminierung der Bürger zu gewährleisten".
"Der Europäische Rat hat die Staats- und Regierungschefs auch dazu aufgerufen, die anstehenden Verfassungs- und Wahlreformen dringend abzuschließen und mit höchster Priorität voranzutreiben", fügte die Sprecherin hinzu.
Bereits im Jahr 2012 brachte der Fall Sejdić gegen Finci vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erstmals den diskriminierenden Charakter des Wahlsystems in Bosnien und Herzegowina ans Licht. Seitdem werden die Forderungen nach Wahlreformen kontinuierlich lauter.
Im Oktober wird die EU-Kommission voraussichtlich einen Bericht über die Fortschritte der Kandidatenländer auf ihrem Weg zum EU-Beitritt veröffentlichen.
Anfang dieser Woche erklärte Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, dass die EU bereit sein müsse, bis 2030 neue Mitglieder aufzunehmen.
"Das ist ehrgeizig, aber notwendig. Es zeigt, dass wir es ernst meinen", sagte Michel.