Faktencheck: Gab Scholz mehr als 500.000 Euro für Fotos aus?

Hohe Honorare der bayerischen Staatskanzlei für Fotos sorgen für Aufsehen. Diese behauptet, Kanzler Scholz habe 2022 weitaus mehr Geld für Bilder ausgegeben. Warum der Vergleich schief ist, zeigt ein Faktencheck.

Bundeskanzler Olaf Scholz. (Bild: Reuters)
Bundeskanzler Olaf Scholz. (Bild: Reuters)

Seit dem Amtsantritt von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) 2018 haben sich die Ausgaben der bayerischen Staatskanzlei für Fotografen in jedem Jahr vervielfacht.

Im Jahr 2022 wurden allein 178.618 Euro für Honorare von freien Fotografen ausgegeben. In der Bayern-SPD sorgt das für Kritik. Die Staatskanzlei in München will das nicht auf sich sitzen lassen - und verwies ihrerseits auf hohe Ausgaben in Berlin.

Behauptung: «Bundeskanzler Olaf Scholz hat laut Medienberichten allein im vergangenen Jahr mehr als 500.000 Euro für Fotos ausgegeben», behauptet Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Bewertung: Falsch. Die Zahlen lassen sich nicht vergleichen.

Fakten: Das Bundespresseamt (BPA) hat im Jahr 2022 zwar gut 510.764 Euro für Fotoaufträge ausgegeben, wie aus der Antwort der Bundesregierung von Januar auf eine AfD-Anfrage hervorgeht. Die Kosten beziehen sich aber demnach nicht nur auf Bilder von Scholz bei Terminen im In- oder Ausland.

Das BPA wies gegenüber der Deutschen Presse-Agentur darauf hin, dass in dem Foto-Etat unter anderem auch Termine von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im In- und Ausland abgedeckt werden. Auch Fotos bei eigenen Veranstaltungen des BPA oder Termine der Bundesregierung - zum Beispiel Kabinettsklausuren oder Regierungskonsultationen - sind in der Summe enthalten.

Den Vergleich mit den Foto-Kosten in Bayern zu ziehen, ist also schwierig. Zwar sind auch im Freistaat öffentliche Termine der in der Staatskanzlei angesiedelten Staatsminister Florian Herrmann (Leitung Staatskanzlei) und Melanie Huml (Europa) eingeschlossen, ebenso wie etwa Kabinettsitzungen. Doch schließen die Gesamtkosten des Bundespresseamts mit dem Bundespräsidenten eben unter anderem noch ein weiteres Verfassungsorgan ein.

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