Dopingjäger fechten Freispruch an
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) legt in dem Fall des Basketballers Karim Jallow Rechtsmittel beim Internationalen Sportgerichtshof CAS ein. Dies teilte die NADA am Dienstag mit.
Das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) hatte im Dezember die Schiedsklage der NADA gegen den früheren Nationalspieler, der beim deutschen Meister ratiopharm Ulm unter Vertrag steht, abgewiesen. Die NADA hatte zuvor drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse Jallows innerhalb von zwölf Monaten registriert, dem 26-Jährigen drohte eine Sperre von bis zu zwei Jahren.
"Die NADA erhielt Anfang Januar die schriftliche Entscheidungsbegründung und prüfte diese umfassend unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen und internationalen Anti-Doping-Regelwerke", teilte die in Bonn ansässige Organisation mit: "Die NADA folgt den Ausführungen des Gerichts nicht und wird den Fall daher nun vom CAS überprüfen und neu bewerten lassen."
Jallow gehörte zur Kategorie RTP (Registrierter Test-Pool) und musste deshalb quartalsweise im Voraus u.a. angeben, wo er pro Tag eine Stunde für einen Test anzutreffen ist. Aus diesem Pool hat sich Jallow mittlerweile abgemeldet, sein Start für Weltmeister Deutschland bei Olympia 2024 in Paris ist damit nach derzeitigem Stand ausgeschlossen.