Fall Mohamed A.: Islamistischer Gefährder droht – Berlin ist machtlos

Mohamed A. „nach der Haftentlassung jede Gelegenheit für einen Anschlag/Angriff auf Ungläubige nutzen“, heißt es.

Wiederholt sich die Vorgeschichte um den Terroristen Anis Amri, der am 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz mit einem Lkw zwölf Menschen in den Tod riss? Ein bekannter Gefährder, den die Behörden nicht hinter Gittern bringen oder abschieben konnten? Es scheint so, denn in wenigen Wochen wird Mohamed A. in Berlin aus der Haft entlassen. Im Gefängnis hat der Islamist angekündigt, dass er nach seiner Entlassung jede Gelegenheit nutzen will, um einen "Anschlag auf Ungläubige" zu verüben.

Der Justiz sind offenbar die Hände gebunden, und der Innensenator hält sich bedeckt. "Wir werden uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern", heißt es aus dem Büro des Senators An-dreas Geisel (SPD).

Die Forderungen nach einer schnellen und wirksamen Klärung des Falles werden indes lauter. "Dieser Mann darf nicht freikommen. Er muss sofort mit Ablauf seiner Haftstrafe in Abschiebe-Gewahrsam überführt werden", sagt der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger. A. radikalisierte sich im Gefängnis. Deshalb fordert SPD-Innenexperte Tom Schreiber: "Wir müssen darüber reden, wie wir mit verurteilten islamistischen Gefährdern umgehen. Für diese Straftäter brauchen wir Spezialgefängnisse."

"Da wiederholt sich die Geschichte von Anis Amri"

In Bayern hat man in dieser Woche eine schärfere Gangart gegenüber Gefährdern beschlossen. Diese können bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Bislang galt eine Höchstdauer von zwei Wochen. Spätestens nach drei Monaten muss ein Richter erneut entsc...

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