Nach Festnahme: Justin Timberlake wieder auf freiem Fuß
Die US-Berichte, denen zufolge Superstar Justin Timberlake (43) wegen des Verdachts der Trunkenheit am Steuer in der Nacht von Montag auf Dienstag festgenommen worden war, schlagen hohe Wellen. Aktuelle Bilder des Stars, die unter anderem "Page Six" vorliegen, legen nun jedoch nahe, dass sich Timberlake inzwischen wieder auf freiem Fuß befindet.
Die veröffentlichen Aufnahmen zeigen Timberlake demnach beim Verlassen des zuständigen Gerichts in Sag Harbor in den Hamptons im US-Bundesstaat New York, wo sich das Vergehen zugetragen haben soll. Laut des Berichts handele es sich bei dem Mann an der Seite des Sängers und Schauspielers um den Promi-Anwalt Eddie Burke Jr. Den weiteren Angaben von "Page Six" zufolge habe Timberlake keine Kaution hinterlegen müssen, um aus dem Polizeigewahrsam entlassen zu werden. Ein juristisches Nachspiel dürfte der Vorfall aber mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nach sich ziehen.
Das soll sich zugetragen haben
Dass Justin Timberlake am vergangenen Montag (17. Juni) wegen des Verdachts festgenommen wurde, berauscht Auto gefahren zu sein, hatte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörden laut "ABC News" bereits bestätigt. Wie "TMZ" von seinen Quellen erfahren haben will, soll Timberlake zuvor nach einem Abendessen mit Freunden in einem Hotel in Sag Harbor in sein Auto gestiegen und losgefahren sein.
Die genauen Umstände, die schließlich zu der Festnahme führten, sind bislang noch nicht an die Öffentlichkeit gedrungen. Mehrere US-Medien berichteten jedoch, dass Timberlake womöglich ein Stopp-Schild überfahren habe und deswegen von der Polizei angehalten worden sei. Vor Ort soll er sich demnach zudem geweigert haben, einen Alkoholtest zu machen.
Ob des Vorfall noch Auswirkungen auf Timberlakes aktuelle Tour haben wird, ist ebenfalls unklar. Der Sänger hat laut Tourplan seiner "The Forget Tomorrow World Tour" am 21. und 22. Juni zwei Konzerte in Chicago, kommende Woche stehen unter anderem zwei Auftritte in New York City am 25. und 26. Juni an.