Gerichtsurteil in Münster: Justiz allein ist nicht der richtige Umgang mit der AfD

AfD-Vertreter am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Bild: REUTERS/Thilo Schmuelgen)
AfD-Vertreter am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Bild: REUTERS/Thilo Schmuelgen)

Das Oberverwaltungsgericht verhandelt darüber, ob der Bundesverfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen darf. Unabhängig vom Ausgang gilt: Diese Partei lässt sich nicht einfach wegdelegieren oder ausgrenzen. Die Demokratie fordert eine offene, ehrliche und aktive Auseinandersetzung mit der AfD. Respekt kann auch nicht schaden.

Ein Kommentar von Jan Rübel

In Münster ist heute und morgen viel los. Vor dem Oberverwaltungsgericht sind Funkwagen vorgefahren, dutzende Journalisten harren vor Ort aus. Denn die Richter müssen darüber entscheiden, ob ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts rechtens war: Dies hatte eine Klage der AfD abgewiesen, mit der die Partei eine Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes rückgängig machen wollte; der Inlands-Geheimdienst hatte die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Das bedeutet, dass auch geheimdienstliche Mittel gegen die Partei angewendet werden dürften – eben Ausspähen, Einsatz von V-Leuten und so weiter.

Diese Einschätzen müssen Juristen vornehmen. Aus meiner Laiensicht gibt es schon eine Menge Leute in der AfD, die man nur als rechtsextrem beschreiben kann. Die Partei hat sich seit Jahren in diese Richtung entwickelt. Aber in all den Berichten darüber und in all den Gesprächen, die man so hört, klingt etwas Beunruhigendes mit: Es wird gern so getan, als würde sich das Thema „AfD“ damit erledigen können.

Doch das ist ein Trugschluss.

Ob man die Partei mag oder nicht: Wegdenken und wegmeditieren lässt sie sich nicht. Von einem Verbot ist die AfD bisher meilenweit entfernt. Dennoch gehen nicht Wenige den Weg des Ignorierens. Viele Westdeutsche reden, als wäre die AfD ein ostdeutsches Phänomen, und als wäre Ostdeutschland irgendwo auf dem Mars. Viele Ostdeutsche dagegen sehen in der AfD eine Möglichkeit des Basta und des kleinen Stinkefingers gegen „die da oben“, was immer das auch sein mag; sie stören sich kaum an den Inhalten der AfD, nehmen sie in Kauf. Diese beiden Muster sind äußerst irritierend.

Per Anhalter durch die deutsche Galaxis

Im Westen bilden sich viele in der Politik etwas darauf ein, rechtsextreme Bestrebungen erfolgreich eingedämmt zu haben. Schafften es entsprechende Parteien in Parlamente, wurde sie dort meist ausgegrenzt, übersehen. Doch nun lässt sich Bilanz ziehen: Dieses Prinzip ist gescheitert. Es war immer falsch gewesen, und dies zeigt sich heute umso transparenter.

Die AfD ist eine nicht verbotene Partei, die sich in unser politisches System einfügt. Möglicherweise in großen Teilen mit bösen Absichten. Aber wie geht man damit um? Indem man die Partei in die Pflicht nimmt.

Sie will mitreden, Verantwortung übernehmen? Dann soll die AfD zeigen, was sie draufhat. Im Moment versagen ihre Fraktionen im Bundestag, in den Landtagen, in den Kreistagen und Gemeinderäten auf großer Linie – im Bösen wie im Guten. Ihr Personal agiert wie ein Geisterfahrer, der auf unbeteiligt mimt.

Das ist genau der Punkt, an dem die AfD abzuholen ist.

Es geht nicht um die Frage, ob man mit der Partei koalieren sollte. Es geht um den Umgang miteinander. Um die Auseinandersetzung. Dass breite Schichten in der Bevölkerung und in der Politik die AfD-Vertreter meist meiden, hat sie in ihrer selbst konstruierten Opferrolle bestätigt. Diesen Part beherrschen ihre Kader bestens. Da müssen sie zu Themen des Alltags keine Farbe bekennen, Aktenarbeit leisten – es reicht, in einer Kombination aus Krakeelen und Beklagen einen steten Sound zu kreieren. Diese Protesthaltung und die Attitüde einer angeblichen „Alternative“ oder einer „neuen Partei“ verhelfen zu Stimmen durch Unzufriedene. Und nicht zu vergessen: Ein Potenzial für eine explizit rechte Partei hat es in Deutschland immer gegeben, es wurde seit Jahrzehnten bei ungefähr 20 Prozent der Bevölkerung verortet. Die Frage daraus lautet: Sollte es diesem Viertel erlaubt sein, in einer entsprechenden Partei Ausdruck zu finden? Ja, das sollte es unbedingt.

Denn Demokratie funktioniert nur richtig gut, indem sie die Flanke hinhält. Sie braucht nicht wehrlos zu sein. Aber ihre stärkste Waffe ist der Diskurs. Und bei dem haben wir alle einiges zu lernen.

Demokratie ist das Beste, was wir haben

Wer meint, ein demonstratives „Igittigitt“ samt gerümpfter Nase sei praktizierter Antifaschismus, irrt. Jede Gewalt verbietet sich sowieso. Wer indes die Augenhöhe mit ihren Anhängern und ihren Kadern sucht, kann nur gewinnen. Es reicht, zuzuhören und ab und zu ein „warum“ einzustreuen. Wenn nämlich Butter bei die Fische der Partei kommt, schmecken sie längst nicht mehr so doll.

Daher sollte der juristische Blick auf die AfD nicht der einzige sein. Die Richter sind nicht alleinverantwortlich, sondern das sind wir alle, die wir uns zu fragen haben: In welcher Gesellschaft wollen wir eigentlich leben?

Vor ein paar Tagen schrieb ich an dieser Stelle über die Grünen und über den demokratiefeindlichen Umgang mit ihnen – über das Ausladen und Ausgrenzen. Auf der „X“-Plattform machte mich eine Leserin darauf aufmerksam, dass es ähnliche Praktiken gegenüber der AfD gebe: eben Ausladen durch ein Restaurant beispielsweise. Nee, das geht auch nicht. Das ist genau diese Art von Umgang, welche die AfD erst hat wachsen lassen und die Freiheit & Demokratie nicht inklusiv denkt. Die ist nämlich für alle da, solange sie sich an elementare Regeln halten. Tun sie das nicht, landet sowas vor Gerichten. Und damit sind wir wieder in Münster. Alles andere hat jede Bürgerin und jeder Bürger selbst in der Hand.