Hidden Headlines: Kunde eines Leimener Supermarkts filmt lebende Fische in Kühltheke

Es ist ein Beispiel grausamen Umgangs mit Tieren. Ein Lebensmittelmarkt in Leimen hatte lebende Fische in einer Kühltheke angeboten. Die Tierschutzorganisation PETA hat gegen die Verantwortlichen Anzeige erstattet.

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Laut Paragraph 9 der Tierschutz-Schlachtverordnung dürfen Fische nicht lebend an Endverbraucher abgegeben werden. Und: Lebende Fische sind nur in Behältern aufzubewahren, wo sie "ausreichende Bewegungsmöglichkeiten" haben. (Symbolbild: Getty Images)

Schwere Vorwürfe gegen einen Lebensmittelmarkt im baden-württembergischen Leimen. Dort hatten Verantwortliche vergangene Woche auf der Kühltheke offenbar lebende Fische angeboten, die im Eis liegend qualvoll verendet sein sollen. Es ist nicht das erste Mal, dass das Unternehmen mit dieser Art von Tierquälerei aufgefallen ist.

Wie die Tierschutzorganisation PETA in einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung berichtet, hätten vergangene Woche Kunden in einem Leimener Supermarkt mehrere Karpfen gefilmt, die in der Kühltheke "langsam erstickten". Ein Video würde zeigen, "wie die Tiere inmitten des Eises […] den Mund öffneten und vergeblich versuchten zu atmen."

Dieser Supermarkt steckt hinter dem "extrem grausamen" Fall

Medienberichten zufolge handelt es sich bei dem fraglichen Markt um eine Filiale von Mix Markt, einem auf osteuropäische Produkte spezialisierten Lebensmittelhändler, der in Deutschland mit rund 170 Filialen vertreten ist. Von dem Unternehmen liegt zum Sachverhalt keine Stellungnahme vor.

Gegen die Verantwortlichen der Filiale will PETA "aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutzschlachtverordnung" Strafanzeige erstattet haben. Besagtes Video eines Zeugen sei als Beweismittel bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg eingereicht worden, so der Verein.

Verstoß gegen Tierschutz-Schlachtverordnung

"Einen lebenden Fisch wie Gemüse auf Eis zu legen, wo er nicht atmen kann und langsam und qualvoll erstickt, ist extrem grausam und per Gesetz verboten", sagt Meeresbiologin Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA Deutschland. "Erst letztes Jahr hat die Staatsanwaltschaft Bochum einen Angler zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, weil er einen Fisch ersticken ließ."

Paragraph 9 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) schreibt vor, dass "lebende Fische nur in Behältern aufbewahrt werden dürfen, deren Wasservolumen den Tieren ausreichende Bewegungsmöglichkeiten bietet". In einem weiteren Abschnitt der Verordnung wird klargestellt: "An Endverbraucher dürfen Fische nicht lebend abgegeben werden."

Wiederholungstäter Mix Markt

Gegen die Verordnung hat Mix Markt offenbar zum wiederholten Mal verstoßen. Bereits im Februar dieses Jahres hat PETA gegen die Verantwortlichen einer Filiale in Rostock Anzeige erstattet. Auch in diesem Fall geht es um einen Fisch, der "langsam auf der Eistheke erstickte".

PETA verweist auf internationale Studien, die bestätigen würden, dass Fische Schmerzen spürten. Daher appelliert die Tierschutzorganisation an die Bevölkerung, sich vegan zu ernähren, um "Grausamkeiten" zu verhindern, wie sie in den genannten Märkten beobachtet wurden.

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