Hidden Headlines: New Yorker Vermieter verbietet das Kochen von Fleisch – geht das?

Wenn der Vermieter keine Kochgerüche will, verbietet er einfach das Zubereiten von Fleisch und Fisch in seinen Mietwohnungen. Und in New York City darf er das auch offenbar.

Das ist in einer New Yorker Mietwohnung nicht erlaubt: Steak braten. Der Vermieter will den Geruch nicht riechen müssen
Das ist in einer New Yorker Mietwohnung nicht erlaubt: Steak braten. Der Vermieter will den Geruch nicht riechen müssen. Foto: Symbolbild / gettyimages

Ein New Yorker vermietet zwei Wohnungen in seinem Haus in Brooklyn. Dabei gibt es nur eine Regel: Er verbietet die Zubereitung von Fisch und Fleisch. Ist das überhaupt erlaubt?

Was ist passiert?

Eine Immobilienanzeige lockte vergangene Woche mit folgenden Worten zahlreiche Interessent*innen in den New Yorker Stadtteil Brooklyn: Zwei geräumige, sonnendurchflutete Wohnungen in einem Backsteinhaus in Fort Greene zu vermieten. Beide würden "spektakuläre Außenbereiche und historische Details" besitzen. Monatliche Miete: 4.500 US-Dollar (etwa 4.120 Euro) und 5.750 US-Dollar (rund 5.260 Euro).

Nur einen Haken hätten die Wohnungen, wie die New York Times (NYT), schreibt: Der Vermieter verbiete Fleisch und Fisch. Also die Zubereitung. Er lebe im selben Haus und wolle nicht den Geruch ertragen müssen. Sushi und Tartar sei daher auch in Ordnung. Auch das Bestellen von Fleisch- und Fischgerichten.

Die Regel war offenbar kein Ausschlusskriterium. Denn zur Besichtigung kamen zahlreiche Menschen – und längst nicht alle ernährten sich laut NYT vegetarisch oder vegan. Die Regel ist dabei nicht neu: Bereits mit dem Kauf des Hauses im Jahr 2007 hat sie der Vermieter aufgestellt und sie gilt seither für alle Mieter*innen.

Das Inserat wurde zwischenzeitlich von einigen Plattformen wieder entfernt. Es steht aber noch auf der Seite des Maklerunternehmens. Dort wurde aber offenbar der Passus mit der Koch-Regel gestrichen, denn sie findet sich dort nicht.

Ist das erlaubt?

Es gibt Voraussetzungen für die Vermietung in New York City – und zwar das städtische Human Rights Law. Das verbietet aber nur, dass sich Vermieter*innen bei der Entscheidung, ob sie vermieten oder nicht, auf die folgenden Kriterien beziehen: Alter, Ethnie, Familienstand, Beruf, Einkommen und sexuelle Orientierung.

Das heißt, es steht Vermieter*innen frei, so zu entscheiden. Das würde beispielsweise auch ermöglichen, Raucher*innen auszuschließen. Die NYT hat auch noch einen Mietrechtsprofessor der New York Law School befragt. Der sagt: "Die Fleischfrei-Regel ist zulässig. Es sei denn, ein potenzieller Mieter könnte nachweisen, dass er an einer besonderen Krankheit leide. Und die könnte es ermöglichen, dass auf der Seite des Vermieters eine ‚zumutbare Anpassung‘ des Mietvertrags erfolgt."

Gilt das auch in Deutschland?

Nein. Hierzulande gilt, dass "haushaltsübliche Kochgerüche" hingenommen werden müssen und auch nicht im Mietvertrag verboten werden dürfen. Selbst das Rauchen darf nicht verboten werden. Es gehört zum "Gebrauch einer Wohnung".

Anders ist es beim Grillen. Hier können Klauseln tatsächlich gültig sein, die das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung verbieten. Selbst ohne die Regel muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden: Zu viel Rauch oder Ruß kann als Ordnungswidrigkeit gelten – auf die eine Geldbuße folgen kann.