Hohe Geldstrafe für Darmstadt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Absteiger SV Darmstadt 98 wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Während des Bundesligaspiels der Lilien gegen den VfB Stuttgart am 17. Februar hatten Darmstädter Anhänger zweimal diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen geworfen. Die Partie musste daraufhin jeweils unterbrochen werden.
Des Weiteren schüttete ein Darmstädter Zuschauer dem vierten Offiziellen Arne Aarnik nach Schlusspfiff eine Flüssigkeit über den Kopf und in den Nacken. Der Täter konnte vom Verein ermittelt und mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden, was zu einer erheblichen Strafminderung führte. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.