Inzestverbrecher Josef Fritzl wird in ein normales Gefängnis verlegt
Der Österreicher Josef Fritzl, auch bekannt als das "Monster von Amstetten", wird von einer Gefängnisanstalt für geisteskranke Straftäter unter Auflagen in ein normales Gefängnis verlegt. Ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wurde abgelehnt.
Der heute 88-jährige hatte seine Tochter 24 Jahre lang gefangen gehalten, tausendfach vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt.
Er muss auch im Normalvollzug eine regelmäßige Psychotherapie nachweisen. Grundlage für die Verlegung ist ein neues psychiatrisches Gutachten, das Fritzl Demenz und somit Ungefährlichkeit attestiert.
Fritzls Anwältin Astrid Wagner sprach von einem "großen Teilerfolg":
"Während der Anhörung war er den Tränen nahe. Er beschrieb noch einmal, wie furchtbar seine Taten waren. Er sagte, seine Opfer täten ihm unglaublich leid, er würde am liebsten alles ungeschehen machen, was er getan hat. Er hat auch vorher schon mehrfach gesagt, dass er gerne sein Leben geben würde, um alles ungeschehen zu machen, aber das kann er leider nicht. Aber er beschäftigt sich Tag und Nacht mit dieser Thematik, er hat die Akten ständig vor sich."
Firtzl wurde 2009 wegen Inzest, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Mord durch Unterlassen verurteilt.
24 Jahre im schalldicht ausgekleideten Keller
Er hatte 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses im österreichischen Amstetten gesperrt und in den folgenden 24 Jahren tausendfach vergewaltigte und sieben Kinder mit ihr gezeugt. Eines der Kinder starb. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie wohnte, soll nichts davon mitbekommen haben.
Nachdem der Fall 2008 aufgeflogen war, weil eine 19-jährige Tochter aus dem Keller lebensgefährlich erkrankte und von Fritzl in Krankenhaus gebracht wurde, sorgte er weltweit für Schlagzeilen.
Im regulären Strafvollzug könnte Fritzl eine Haftentlassung beantragen. Seine Anwältin plant, im kommenden Jahr einen solchen Antrag zu stellen.