Doch kein Aus für Homöopathie als Kassenleistung: Für Kinder verordnete Globuli sollen weiterhin erstattungsfähig sein

"Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn" schrieb Karl Lauterbach vergangene Woche auf X. - Copyright: picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr
"Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn" schrieb Karl Lauterbach vergangene Woche auf X. - Copyright: picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr

Das vom Gesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Homöopathie-Aus dürfte deutlich kleiner ausfallen, als bisher angenommen. Denn nach Informationen von Business Insider soll es auch in Zukunft weitreichende Erstattungsmöglichkeiten für Globuli und Co. geben, besonders für Kinder.

Lauterbach stieß letzte Woche überraschend eine Debatte um Homöopathie an. "Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn" schrieb er auf X (früher Twitter). Er bemängelte die fehlende wissenschaftliche Evidenz für die Wirkung für Globuli. Man erhoffe sich so eine Entlastung für die Krankenkassen von 20 bis 50 Millionen Euro. Die Reaktionen auf das Homöopathie-Aus waren gemischt.

Doch wie Business Insider jetzt aus Regierungskreisen erfuhr, sollen homöopathische Arzneimittel für Kinder bis zwölf Jahre sowie Jugendliche bis 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen weiterhin erstattungsfähig sein. Die Arznei muss jedoch von einem Arzt verordnet werden. Heißt: Krankenkassen müssen auch in Zukunft Gelder für Globuli und Co. ausgeben – und die von Lauterbach erhofften Ersparnisse dürften deutlich geringer ausfallen, als bisher angenommen.

Nach Veröffentlichung des Artikels betonte das BMG gegenüber Business Insider, dass der Gesetzentwurf "zur Zeit noch erarbeitet" werde und man keine "genauen Details der Regelung" nennen könne. Man wisse aber, dass"Leistungen der Homöopathie" nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden sollen.

Das sagt der Referentenentwurf zum Homöopathie-Aus

Lauterbachs ursprüngliche Pläne für das Homöopathie-Aus wurden in einem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums (BMG) niedergeschrieben. Eine Version, die auf den 19. Dezember 2023 datiert ist, liegt Business Insider vor. Demnach soll Paragraf 11 im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) um folgenden Satz ergänzt werden: "Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen." Homöopathie als Satzungsleistung droht also das Aus – doch die Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche (Paragraf 34 SGB V) bleiben unerwähnt.

Auch auf wiederholte Nachfrage zum Weiterbestand der Homöopathie-Regelung für Kinder und Jugendliche bleibt das BMG jedoch schwammig. Offiziell heißt es, dass am Gesetzesentwurf gearbeitet werde und man dem Inhalt "nicht vorgreifen" könne. Auch konkrete Nachfragen zum Paragrafen 34 des SGB V, auf dem die Regelung zur Globuli-Erstattung für Kinder und Jugendliche beruht, blieben unbeantwortet.

Tatsächlich wären also die Ausgaben für homöopathische Arzneimittel, die weiter erstattet werden müssten, verhältnismäßig hoch. Das betrifft sogar für die Versicherungen, die freiwillig viele Kosten für Homöopathie übernehmen.

Beispielsweise hat die Versicherung Securvita, die rund 220.000 Menschen versichert, im Jahr 2022 rund 711.300 Euro für homöopathische und anthroposophische Arznei ausgegeben. Ganze 663.000 Euro davon waren Arzneimittel für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen.