Kindesmissbrauch beim Schlafwandeln?
Lübeck (dpa) - Dem Angeklagten ist die Situation sichtlich unangenehm. Ein ehemaliger Staatsanwalt sitzt im Lübecker Landgericht selbst auf der Anklagebank. Ihm wird schwerer sexueller Kindesmissbrauch an seinem eigenen Sohn vorgeworfen. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Helga von Lukowicz, ob er im Prozess aussagen wolle, schüttelt der Mann mit dem schütteren Haar nur stumm den Kopf. «Unser Mandant wird sich gar nicht äußern», sagt Johann Schwenn, einer von drei Verteidigern.
Ende März 2019 soll der Angeklagte, der mit seinem damals acht Jahre alten Sohn in einem Bett schlief, an dem Kind sexuelle Handlungen vorgenommen haben. «Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen», heißt es in der Anklage. Kurz darauf soll der Angeklagte das Zimmer des Jungen verlassen haben. Als ihn seine Ehefrau am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontierte, habe der Angeklagte keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später behauptete er, die Tat schlafwandelnd begangen zu haben. Der Jurist zeigte sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein.
Was Experten zum Schlafwandeln sagen
Grundsätzlich sei es möglich beim Schlafwandeln Dinge zu tun, die im wachen Zustand nicht dem eigenen moralischen Kompass entsprechen, sagt Thomas Pollmächer, Direktor des schlafmedizinischen Zentrums im Klinikum Ingolstadt, der Deutschen Presse-Agentur. Beim Schlafwandeln kommt es aus dem Schlaf heraus zu motorischen Aktivitäten, ohne dass die Person richtig wach ist. Meistens handelt es sich dabei um alltägliche Handlungen wie Herumlaufen oder Möbelverrücken. Das Phänomen tritt typischerweise im Tiefschlaf, meist in der ersten Nachthälfte auf. Betroffene könnten sich nicht oder nur sehr vage an die Geschehnisse erinnern, sagt Pollmächer.
«Beim Schlafwandeln ist unser Gehirn noch im Tiefschlafstadium, aber unser Bewegungszentrum wird aktiv», sagte Markus Specht, Leiter des Zentrums für interdisziplinäre Schlafmedizin an der DKD Helios Klinik Wiesbaden. Massive Gewaltausbrüche seien bei Schlafwandlern eher untypisch, aber eben nicht ganz auszuschließen. «In einer großen Mehrzahl der Fälle kommt es nicht zu moralisch verwerflichen oder vielleicht unterdrückten Impulsdurchbrüchen.»
Gericht befragt Zeugen
Vor dem Landgericht Lübeck sagt als erste Zeugin eine frühere Partnerin des Angeklagten aus. «Als ich von den Vorwürfen hörte, habe ich mich an ähnliche Situationen in unserer rund 20 Jahre zurückliegenden Partnerschaft erinnert», sagt die 42-Jährige. Sie ist ebenfalls Juristin. «Es gab mehrmals die Situation, dass wir Sex miteinander hatten, obwohl er tief und fest schlief. Ich habe dann immer erfolglos versucht, ihn aufzuwecken.» Sie habe das immer als «Geschlechtsverkehr beim Schlafwandeln» bezeichnet.
Nachdem die Zeugin im August 2019 von den Vorwürfen gegen ihren Ex-Partner erfahren hatte, habe sie ihn zu sich nach Hannover eingeladen, um über die Situation zu reden. «Ich hatte aber den Eindruck, dass er sich zuvor nicht mit dem Problem beschäftigt hatte», sagt sie.
Das Gericht lehnte Forderungen von Verteidigung und Nebenklage ab, die Öffentlichkeit über weite Strecken von der Verhandlung auszuschließen. Die Antragsteller hatten die Forderungen damit begründet, dass in dem Prozess schutzwürdige Interessen des Angeklagten und des Geschädigten verletzt werden könnten. «Wir führen hier keine Geheimverhandlung, das ist gegen das Gesetz», begründet von Lukowicz die Entscheidung der Kammer.
Zwar sah früheren Angaben der Kieler Staatsanwaltschaft zufolge sowohl sie selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein eine Verurteilung des ehemaligen Staatsanwalts als nicht wahrscheinlich an. Nach einem erfolgreichen sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht musste die Staatsanwaltschaft aber Anklage in dem Fall erheben.
Der Prozess soll morgen (9.00 Uhr) fortgesetzt werden. Es sind bis 14. Februar fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.