Kommentar: Notbremse – Ampels Abwarten wird abgesagt

Ein Demonstrant warnt im April 2021 in Frankfurt vor staatlichen Maßnahmen in Sachen Corona: Eine Diktatur hat sich indes noch immer nicht eingestellt (Bild: REUTERS/Kai Pfaffenbach)
Ein Demonstrant warnt im April 2021 in Frankfurt vor staatlichen Maßnahmen in Sachen Corona: Eine Diktatur hat sich indes noch immer nicht eingestellt (Bild: REUTERS/Kai Pfaffenbach)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Coronamaßnahmen des vergangenen Jahres für rechtens erklärt. Nun kann die Politik im Namen der Freiheit befreiter agieren. Denn um die geht es.

Ein Kommentar von Jan Rübel

Ausreden hat die neue Bundesregierung nun keine mehr. Diese Entscheidung müsse man noch abwarten, erklärten die Vertreter von SPD, Grünen und FDP: Sie meinten den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte nämlich darüber zu befinden, ob die „Bundesnotbremse“ mit dem Grundgesetz vereinbar war. Die Richter befanden: Ja, das ist es. Verstecken in der aktuellen vierten Corona-Welle geht also nicht.

Erinnern wir uns: Im April 2020 entschieden sich Bund und Länder zu einschneidenden Maßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen: Das öffentliche Leben wurde runtergefahren, Restaurants und Geschäfte schlossen, sogar Schulen, Unis und Kitas. Kontaktbeschränkungen. Klar ging das auf Kosten der Freiheit. Über 300 Verfassungsbeschwerden gingen in Karlsruhe, wo das Gericht tagt, ein. Und das urteilte heute: „Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen.“

Darum ging es: Rettung von Menschenleben. Die Alternative wäre ein Sozialdarwinismus gewesen, der alte Menschen oder jene mit Vorerkrankungen aussortiert hätte. Sowas hatten wir schon mal, aber dorthin wollen wir doch nicht zurück, oder? Daher ist die Entscheidung der obersten Verfassungsrichter richtig.

Freiheit wird definiert

Denn die beschreiben zutreffend: „Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.“

Letzteres ist wichtig: Viele litten unter dem Lockdown, er vernichtete berufliche Existenzen, zerrüttete das psychische Wohl Vieler – aber alles andere wäre noch schlimmer gewesen, das ist die angesprochene Verhältnismäßigkeit.

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Denn Freiheit bedeutet nicht, nur an seinen eigenen Allerwertesten zu denken. Freiheit ist ein Lebensumstand, und den Sauerstoff in der Luft teilt jeder Mensch mit den anderen um sich herum; es sei denn, man lebt in der Wüste Gobi seit Jahren als Eremit. Freiheit findet also in einem Setting statt, in einem Umfeld. Freiheit betrifft immer auch den Nächsten. Und Freiheit kann problematisch werden, wenn sie etwa die anderer Menschen beeinträchtigt: zum Beispiel das Recht auf Solidarität der Gesellschaft im Krankheitsfall – selbst wenn die Krankenversicherung nicht gezahlt wurde.

Freiheit ist also nicht Egoismus. Es geht nicht darum, was meiner Meinung nach mir zusteht. Freiheit ist kein Gut im Supermarkt. Freiheit hat zwei Freunde: Sie heißen Achtsamkeit und Verantwortung. Ohne diese beiden steht Freiheit ziemlich schlecht da.

Das Umfeld ist auch noch da

Daher sind die Demos, die es am vergangenen Abend in Sachsen gegeben hat, ziemlich verwirrend. Es waren „Spaziergänge“, gegen die Corona-Maßnahmen, die noch gar nicht richtig beschlossen worden sind. Diese laufenden Proteste richten sich gegen eine „Obrigkeit“, denn die Leute haben mit ihren Regierenden über viele Jahrzehnte schlechte Erfahrungen gemacht: zuerst mit den Nazis bis 1945 und dann mit den Kommunisten bis 1989. Dieser Argwohn sitzt offenbar tief, wählt aber heute die falschen Feinde. Hinter all den Schutzmaßnahmen versteckt sich kein Masterplan, um Menschen abhängiger zu machen – oder was auch immer. Sie waren, sind und werden zeitlich befristet sein. Deutschland hat sich seit April 2020 nicht wesentlich verändert. Wer also nicht damit einverstanden ist, dass die Regierenden durch Freiheitsbeschränkung die Verbreitung des Coronavirus zu dimmen versuchen, der handelt egoistisch. Der handelt nicht achtsam und nicht verantwortungsvoll.

Nun also muss die neue Bundesregierung endlich loslegen. Ihren Start, noch gar nicht im Amt, hat sie wegen Corona schon vermasselt. Aber das zählt jetzt nicht mehr, nun geht es darum, möglichst wenige Menschen die zweifelhafte Erfahrung eines Intubationsschlauches im Hals machen zu lassen. Das wäre achtsam.

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