Kommentar: Dubiose Islamverbände scheitern vor Gericht – gut so!

Die Vertreter des Islamrats und des Zentralrats der Muslime bei der Verhandlung in Münster (Bild: dpa)
Die Vertreter des Islamrats und des Zentralrats der Muslime bei der Verhandlung in Münster (Bild: dpa)

Die beiden fragwürdigen islamischen Organisationen “Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland” und “Zentralrat der Muslime in Deutschland” sind am Donnerstag – wohl final – im Revisionsverfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.

Die stark umstrittenen Vereine wollten ihre Anerkennung als “Religionsgemeinschaft” durchsetzen, um im Erfolgsfall islamischen Religionsunterricht in öffentlichen Schulen einzuführen, obwohl es guten Islamunterricht schon in diversen Bundesländern gibt – auch mit meist seriösen Partnern.

Absurde Forderungen

Die Forderungen der Islamverbände sind geradezu absurd. Beide Vereine mögen vieles sein – doch mit Sicherheit keine geeigneten schulischen Ansprechpartner für unsere Kinder.

Der “Islamrat” zeichnet sich unter anderem durch eine fragwürdige Nähe zur islamistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Millî-Görüs-Bewegung aus, welche unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt und bekämpft. Er muss schon von daher als streng konservativ, wenn nicht als in Teilen fundamentalistisch bezeichnet werden. Es ist ein Unding und eine veritable Zumutung, dass ein solcher Verein es wagt, religionspolitische Ansprüche gegen das öffentliche Schulsystem unter Anrufung rechtsstaatlicher Institutionen durchzusetzen.

Eine besonders schillernde Rolle unter den muslimischen Lobbyvereinen spielt seit Jahren der “Zentralrat der Muslime in Deutschland”; ein großer Name für einen zahlenmäßig vernachlässigbaren und vom Einfluss her irrelevanten Verein, der noch nie im Namen der deutschen Muslime gesprochen hat oder je sprechen wird. Wohlwollend gerechnet, vertritt er gerade einmal 0,4 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime.

Fragwürdige Figuren im Verein des Talkshow-Stars

Sein bekanntester Vertreter ist der Vorsitzende Aiman Mazyek, der es sich über die letzten Jahre augenscheinlich zur Lebensaufgabe gemacht hat, von Talkshow zu Talkshow zu tingeln und sich als Gesprächspartner der Berliner Politik PR-trächtig in Szene zu setzen. Man mag es als eine Art Ablenkungsmanöver sehen, dass Mazyek sein Gesicht in jede Kamera hält – denn in seinem Verein tummeln sich zwielichtige Personen aus dem Dunstkreis der türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe und der islamistischen Muslimbrüder.

Es läuft wahrlich einiges im Lande verkehrt, wenn derart dubiose Gruppierungen über zwei Jahrzehnte versuchen, ihren Einfluss an staatlichen Schulen zu etablieren und die Lufthoheit über den Köpfen der Kinder zu erreichen.

Keine Zusammenarbeit mit Radikalen – egal aus welcher Religion

Das begrüßenswerte und eindeutige Urteil aus Münster sollte der Politik in Bund und Ländern ein deutliches Signal sein: Mit Radikalen, Islamisten und fanatischen Konservativen kann und darf man nicht zusammenarbeiten. Diese Haltung beschränkt sich übrigens nicht auf den Islam, sie gilt religionsübergreifend.

Niemand käme auf die Idee, christlich-evangelikalen Gruppen oder der Pius-Bruderschaft die Klassenräume zu überlassen – und so sollten wir beim Islamunterricht auch nicht daran denken, Verbänden mit zweifelhaften Motiven Lehrbefugnisse einzuräumen. Halten wir uns lieber an verfassungstreue Partner wie beispielsweise die Alevitische Gemeinde Deutschland – ein vorbildlicher Verband.

Religionsunterricht auf den Prüfstand?

Vielleicht wäre es auch grundsätzlich an der Zeit, endlich über die Abschaffung des Religionsunterrichts im Allgemeinen nachzudenken, und stattdessen einen verbindlichen Ethik- und Religionskundeunterricht einzuführen, der weder von Glaubensgemeinschaften noch Konfessionen getragen wird und eine eher neutrale Weltsicht vermittelt, ohne Kinder und Heranwachsende religiös zu indoktrinieren. Denn staatlicher Religionsunterricht bietet nach wie vor eine potentielle Angriffsfläche für Kräfte, die unserer offenen und freien Gesellschaft entgegenstehen.