Konstant auf der mittleren Spur - das droht Schleichern

Wann Sie auf der Mittelspur fahren dürfen

Autofahrer, die Sprit sparen möchten, sollte die Geschwindigkeit drosseln. Doch kann man eigentlich auch zu langsam fahren? Tatsächlich droht "Schleichern" unter Umständen ein Bußgeld. Wir erklären, wann das der Fall sein kann.

Bild: Getty
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Geschwindigkeitsüberschreitungen können für Autofahrer richtig teuer werden. Die meisten Besitzer von Fahrzeugen werden diese Erfahrung schon einmal gemacht haben. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Fahrzeug nicht zu schnell, sondern zu langsam unterwegs ist?

Auch wenn sich die Annahme hartnäckig hält: In Deutschland gibt es keine offizielle Mindestgeschwindigkeit auf den Straßen. Fahrzeuge, die auf der Autobahn fahren wollen, müssen lediglich baulich in der Lage sein, mindestens 60 km/h zu fahren. In der Praxis dürfen sie jedoch auch durchaus langsamer fahren.

Eine Mindestgeschwindigkeit kann jedoch durch ein Verkehrszeichen vorgegeben sein: Es besteht aus einem blauen Kreis mit weißen Ziffern. In einem solchen Fall sollte man mindestens die dort angegebene Geschwindigkeit einhalten.

Hier wird eine Mindestgeschwindigkeit von 30 km/H angezeigt (Bild: Getty)
Hier wird eine Mindestgeschwindigkeit von 30 km/H angezeigt (Bild: Getty)

Langsam fahren ist also grundsätzlich nicht verboten - es sei denn, man fährt ohne ersichtlichen Grund extrem langsam.

Zu langsam fahren: Müssen Fahrer mit Sanktionen rechnen?

Wer das tut und damit die anderen Verkehrsteilnehmer behindert, der wird zu einer Gefährdung - und verstößt dadurch gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer den Verkehr aufgrund seines zu geringen Tempos behindert, muss für diese Ordnungswidrigkeit tatsächlich mit einem Bußgeld rechnen.

In Paragraph 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es dazu:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern

Ein "triftiger Grund" kann zum Beispiel vorliegen, wenn man eine große Ladung transportiert, ein technisches Problem hat, die Witterungsbedingungen widrig sind oder natürlich wenn der Verkehr stockend ist. Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen langsamer unterwegs sein.

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Ohne einen solchen Grund droht hingegen ein Bußgeld von 20 Euro. Fährt man auf der Autobahn auch noch auf dem Mittelstreifen oder dem linken Streifen zu langsam, kommt noch ein anderer Aspekt hinzu. In Deutschland gilt auf Autobahnen nämlich das Rechtsfahrgebot, welches besagt, dass man immer möglichst weit rechts fahren soll.

Mehr zum Thema: Wann rechts überholen erlaubt ist

Auf einer zweispurigen Autobahn darf der linke Fahrstreifen also nicht permanent befahren werden. Kann ein Autofahrer deutlich länger als 20 Sekunden auf der rechten Spur fahren, muss dieser laut einer Information der "Ergo Versicherung" nach dem Überholen dorthin zurückkehren. Fährt man hingegen im Sekundentakt an Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbei, darf man die Mittelspur befahren.

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Wer jedoch auf dem Mittelstreifen oder linken Streifen einer Autobahn zu langsam fährt, verstößt gegebenenfalls gegen das Rechtsfahrgebot - und zwar dann, wenn auf dem rechten Fahrstreifen nicht wenigstens hin und wieder ein Auto fährt, welches man überholt. Beim Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kann ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden, wenn er andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Wie verhält man sich, wenn jemand offensichtlich zu langsam fährt?

Wer auf der Autobahn einen "Schleicher" vor sich hat, sollte laut "Ergo" unbedingt die Ruhe bewahren und keinesfalls drängeln. Mit Lichthupe darf man denjenigen jedoch auf sein zu langsames Fahren aufmerksam machen.