Kurioser Prozess: Mann kauft Sittiche und verliert Zehen

Vor dem Landgericht Mönchengladbach wird ab heute ein kurioser Rechtsstreit ausgetragen. Es geht dabei um 14 Sittiche und ein paar amputierte Zehen.

Sittiche sind eigentlich harmlose Tiere - sofern sie gesund sind. (Symbolfoto: Getty)
Sittiche sind eigentlich harmlose Tiere - sofern sie gesund sind. (Symbolfoto: Getty)

Es dürfte ein Prozessinhalt sein, der selbst für erfahrene Richter*innen überraschend ist. Das Landgericht in Mönchengladbach muss sich am heutigen Montag (19.12.) ab 14:00 Uhr mit einem besonderen Fall von Verkäufergarantie beschäftigen. Denn der Kläger verlangt Schmerzensgeld, nachdem er sich bei den von ihm erworbenen Vögeln mit der "Papageienkrankheit" angesteckt hatte.

Wie die deutsche Presseagentur (dpa) berichtete, hatte der 60-Jährige aus Mechernich im Sommer 2021 insgesamt 14 Halsbandsittiche auf einem Kleintiermarkt in Kommern in der Eifel erworben. Für die Sittiche zahlte er 300 Euro pro Vogel an den Verkäufer. Doch wenig später steckte er sich mit der Papageienkrankheit an. Durch die übertragenen Chlamydien erlitt der Kläger ein schweres Lungen- und Nierenversagen. Die Infektion löste zudem eine Nekrose an beiden Füßen aus. In der Folge der Behandlung mussten in einer Notoperation mehrere Zehen amputiert werden.

Krankheit kann tödlich enden

Die Papageienkrankheit, wissenschaftlich Ornithose, ist in Deutschland nicht sehr häufig. Doch die Chlamydien-Infektion, die Papageienarten, aber auch Rabenvögel und Tauben befällt, kann bei einer Übertragung auf den Menschen tödlich enden. Vor Gericht fordert der 60-jährige Kläger nun den Gesamtkaufpreis von 2.700 Euro so wie eine Schmerzensgeldzahlung von 20.000 Euro. Er wirft dem Verkäufer vor, dass die Sittiche bereits vor dem Verkauf erkrankt gewesen seien, berichtete die dpa. An dem Verfahren wird der 44-Verkäufer nicht persönlich teilnehmen. Er wurde im Mai 2022 wegen Kindesmissbrauch verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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