Landtagswahlen in Brandenburg - Das bedeuten die Erst- und Zweitstimme auf dem Stimmzettel
Am Sonntag wird Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Wie bei der Bundestagswahl, werden auch hier eine Erst- und Zweitstimme gezählt. Was die Stimmen bedeuten und wie Sie korrekt wählen, erklären wir Ihnen hier.
Während Sachsen und Thüringen schon am 1. September 2024 gewählt haben, werden die Bürger in Brandenburg erst am 22. September 2024 zur Wahlurne gebeten.
Wahlen in Brandenburg: Das bedeuten Erst- und Zweitstimme
Alle wahlberechtigten Personen haben bei der Wahl eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme befindet sich auf der linken Seite, die Zweitstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels. Damit der Stimmzettel gültig ist und gezählt werden kann, muss Ihre Wahl für die Erst- und Zweitstimme klar und eindeutig erkennbar sein.
Erststimme:
Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten eines Stimm- oder Wahlkreises. Gewählt ist eine Kandidatin oder ein Kandidat nach dem Prinzip der Personenwahl, wenn er oder sie also die meisten Stimmen erhält.
Zweitstimme:
Die Zweitstimme geben Sie für die Parteiliste ab. Hier entscheidet die Verhältniswahl über die Anteile der Sitze im Abgeordnetenhaus. Das bedeutet, dass eine Partei entsprechend des abgestimmten Verhältnisses Sitze zugewiesen bekommt.
Das bedeutet das Loch oben rechts auf den Stimmzetteln
Das Loch oben rechts auf den Stimmzetteln macht eine Stimmabgabe nicht ungültig. Dieses Gerücht kursierte bei der letzten Bundestagswahl im Internet, ist aber komplett falsch. Blinde und sehbehinderte Wähler benötigen es als Orientierung. Dadurch können sie ertasten, wo die Oberseite des Stimmzettels ist und wissen, wo sie die Wahlschablone anlegen müssen.