Melanie Müller: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen "Hitlergruß"
Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34) muss sich bald vor Gericht wegen des vermeintlichen Zeigens des verbotenen "Hitlergrußes" verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig am Mittwochmorgen bekannt gab, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Anfang Mai sei bereits Anklage vor dem Amtsgericht Leipzig gegen die Trash-TV-Darstellerin erhoben. Konkret wird ihr das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.
Der Angeschuldigten werde zur Last gelegt, in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 als Sängerin auf einer Veranstaltung öffentlich von der Bühne aus mehrfach den sogenannten "Hitlergruß" in Richtung des Publikums gezeigt zu haben, heißt es in der Erklärung der Strafverfolgungsbehörde weiter. Die Angeschuldigte habe im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf bestritten. Weitere Details nannte die Staatsanwaltschaft bislang nicht.
Das sagt Melanie Müller zu Vorwürfen
Unter anderem die "Bild"-Zeitung veröffentlichte im vergangenen Jahr Video-Aufnahmen von einem Konzert Müllers. Darauf zu sehende Handbewegungen der Sängerin ähneln dem verbotenen "Hitlergruß". Gegenüber der Zeitung beteuert Müller, dass es sich um "Zicke zacke zicke zacke"-Gesten handeln würde, die sie so schon seit Jahren auf der Bühne machen würde.
Auch via Instagram meldete sie sich zu Wort und gab an, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Stattdessen sieht sie sich als Opfer einer Schmutzkampagne: "Das mediale Feuer, die unberechtigten Vorwürfe gegen mich, die Behauptung, ich mache mit Rechtsradikalen gemeinsame Sache und bewege mich im rechtsradikalen Umfeld, haben mich physisch und psychisch hart getroffen."
Im Oktober wurde bekannt, dass die Polizei das Wohnhaus von Müller in Zusammenhang mit dem vermeintlichen Zeigen des "Hitlergrußes" durchsuchte. Eine Sprecherin der Leipziger Staatsanwaltschaft bestätigte "Bild" demnach: "Es geht um zwei Verfahren im Zusammenhang mit den aufgetauchten Videos."
Das Zeigen des "Hitlergrußes" ist gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches in Deutschland verboten. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheits- oder Geldstrafe.