Milliarden-Loch: Ampel will Schuldenbremse für 2023 aussetzen
Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts plant die Bundesregierung, die grundgesetzliche Schuldenbremse auszusetzen. Die Ampelkoalition will nun mit dem Parlament über einen Nachtragshaushalt abstimmen.
Das Gerichtsurteil hinterließ ein Riesen-Loch im Haushalt
Letzte Woche hat das oberste deutsche Gericht festgestellt, dass die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verstoßen hat.
Die Ampel-Koalition hat Gelder, die für die Pandemie-Unterstützung vorgesehen waren, in einen Fonds zur Bekämpfung des Klimawandels umgeschichtet.
Das Urteil hinterließ in Berlin ein riesiges 60-Milliarden-Euro-Loch im Haushalt und stellte dringend benötigte Investitionen in die Dekarbonisierung und die Modernisierung der Streitkräfte in Frage.
Bundesfinanzminister Christian Lindner will nächste Woche einen Nachtragshaushalt für 2023 vorlegen: «Ich betrachte es als meine Aufgabe, jetzt reinen Tisch zu machen». Das sei notwendig bevor der Haushalt des kommenden Jahres überhaupt erst festgelegt werden kann.
Nach der Entscheidung in Karlsruhe setzte die Regierung die meisten über den Klimafonds finanzierten Projekte aus und verhängte einen weitgehenden Ausgabenstopp für den Rest des Jahres 2023.
Die Rückkehr zur Schuldenbremse war zentrales Versprechen
Die 2009 unter der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel ins Grundgesetz aufgenommene Schuldenbremse war während der Pandemie- und Energiekrise von 2020 bis 2022 ausgesetzt worden, sollte aber in diesem Jahr wieder in Kraft treten.
Das Gesetz begrenzt die Kreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
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Die Rückkehr zur Schuldenbremse war ein zentrales Versprechen im Koalitionsvertrag der Regierung, das 2021 von den Sozialdemokraten, den Grünen und der FDP unterzeichnet wurde.