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Neue Corona-Regeln: Was ist in der eigenen Wohnung noch erlaubt?

Die Bundesregierung hat für den Zeitraum ab dem 2. November diverse neue Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Nicht direkt ersichtlich sind allerdings die Auflagen für die eigene Wohnung - was ist dort noch erlaubt und was nicht?

Treffen in Privatwohnungen sind aktuell keine gute Idee. (Bild: Getty Images)
Treffen in Privatwohnungen sind aktuell keine gute Idee. (Bild: Getty Images)

Eine deutliche Aussage hat die Regierung nur bezüglich Treffen in der Öffentlichkeit gemacht: Maximal zehn Personen aus zwei Haushalten. Derart deutlich kommuniziert wurde für den privaten Bereich nicht. Dieser wird aber von mehreren Teilen des Beschlusses zumindest angeschnitten.

1) “Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.”

2) “Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. [...] Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.”

3) “Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten.”

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Eingriffe ins Privat rechtlich schwierig

Diese drei Teile des Beschlusses machen deutlich: Treffen im privaten Raum sind aktuell definitiv keine gute Idee. Gleichwohl sind sie allerdings auch nicht wortwörtlich verboten. Zwei Haushaltsstände sind gemäß der Bundesregierung in Ordnung, wenn daraus nicht insgesamt ein Treffen mit mehr als zehn Personen entsteht.

Was bedeutet das also für Essen im privaten Raum mit Besuch aus der Familie, Spiele- oder Fernsehabende mit Freunden? Direkt verboten sind diese nicht, wenngleich auf die geltenden Beschränkungen geachtet werden muss.

Das dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass bereits mehrere Gerichte die Einschränkungen in privaten Wohnungen auf Klage von Einzelpersonen aufgehoben haben. Dies hatte unterschiedliche Gründe, die Bundesregierung wollte hier aber wohl rechtlichen Auseinandersetzungen für den kurzen “Shutdown” aus dem Weg gehen.

Verdeutlicht wurde das von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstagmorgen im WDR. Auf Nachfrage eines passionierten Kartenspielers gab Spahn die klare Regel aus: Drei Spieler seien “einer zu viel.” Eingriffe ins Private sind kompliziert, wie auch Spahn weiß: “Wir wollen keinen Polizeistaat einführen.“

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Vernunft besser als jede Regel

Abzuwarten sind aktuell noch die individuellen Schritte der Bundesländer. Bayern ist beispielsweise dafür bekannt, sehr genaue Einschränkungen der Treffen auch im privaten Bereich vorzunehmen. Die Landesregeln gelten im Zweifelsfall vor den groben Regeln der Bundesregierung.

Letztlich bleibt im privaten Bereich die Frage nach der Klage und dem Richter - dass dies aber in Zeiten einer Pandemie nicht die zielführende Denkweise sein kann, sollte jedem bewusst sein. Insbesondere der private Bereich ist schwer bis gar nicht zu überwachen - sollte auch nicht überwacht werden - weshalb es hier ganz besonders auf Solidarität und Pflichtbewusstsein ankommt.

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