Neue Regel in Italien: Autofahrern droht ein Bußgeld von bis zu 345 Euro

Wann eine Warntafel auch für Heckträger erforderlich ist

Die Osterferien und Feiertage nutzen viele Touristen für einen Trip nach Italien.
Die Osterferien und Feiertage nutzen viele Touristen für einen Trip nach Italien.

Ab Sommer 2024 könnte eine wiedereingeführte Verkehrsregel unangenehme Folgen für für Italien-Touristen haben: Wer sein Fahrrad mit einem Auto- oder Wohnmobilgepäckträger in das Land mitnehmen möchte, sollte vorher die Verkehrsregeln genau studieren.

Viele Urlauberinnen und Urlauber nutzen besonders gern die Osterferien, Feiertage oder den Sommerurlaub für eine Reise nach Italien. Besonders zum Gardasee nehmen dabei viele Auto- oder Wohnwagenbesitzer ihr eigenes Fahrrad mit, um die schöne Landschaft rund um den See mit dem Rad zu erkunden.

Eine geänderte Gesetzeslage führt nun jedoch dazu, dass das nicht mehr ganz so einfach möglich sein könnte wie bisher: Dann nämlich, wenn das Fahrrad als schwer erkennbare Ladung eingestuft wird, wie der ADAC berichtet.

Warnschild in Italien erforderlich

Grundsätzlich gilt: Wer in Italien etwas transportiert, das über das Heck hinausragt oder einen Heckträger benutzt, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen.

Wer Fahrräder nach Italien mitnimmt, sollte aufpassen. Eine Verkehrsregelung wurde wiedereingeführt (Bild: Getty).
Wer Fahrräder nach Italien mitnimmt, sollte aufpassen. Eine Verkehrsregelung wurde wiedereingeführt (Bild: Getty).

Nimmt die nach hinten ragende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen sogar Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden.

Die Warntafel muss aus Blech bestehen, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß und rot-weiß schraffiert sein. Es müssen fünf rote Streifen vorhanden sein.

"Seit einer Gesetzesänderung im August 2023 waren Heckträger, die mit Wiederholungskennzeichen (Kennzeichen von Fahrzeug und Heckträger identisch) und eigener Beleuchtung ausgestattet sind, von dieser Regelung ausgenommen. Es durfte auf eine Warntafel verzichtet werden", schreibt der ADAC.

Inzwischen wurde diese Gesetzesänderung jedoch wieder ausgesetzt, weil mehrere Hersteller von Heckträgersystemen gegen die Verschärfungen geklagt haben, die mit der Gesetzesänderung verbunden waren. Es gilt daher vorerst wieder die alte Gesetzeslage, wonach auch bei beleuchteten und mit Wiederholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern Warntafeln verwendet werden müssen, wie der ADAC warnt.

Urlauber, die derartige Heckträger für ihre Räder, Skier oder Snowboards verwenden, sind also bis auf Weiteres verpflichtet, die rot-weißen Warntafeln anzubringen - da sonst ein Bußgeld von bis zu 345 Euro droht.

So breit dürfen Heckträger in Italien sein

Und auf noch etwas weist der ADAC Italienurlauber hin: In dem beliebten Urlaubsland dürfen Heckträger nicht breiter sein als das Auto selbst - was aber vor allem bei kleineren Autos oft der Fall ist. Die Breite des Autos bemisst sich dabei an den Schlussleuchten des Fahrzeugs.

Obwohl Autofahrer laut ADAC nach Auskunft der Straßenverkehrspolizei derzeit in Südtirol in solchen Fällen keine Strafen befürchten müssen, könne das je nach Interpretation der örtlich zuständigen Polizisten in anderen Regionen Italiens durchaus der Fall sein.