Niederlande: Gericht stoppt Ausfuhr von F-35-Kampfjet-Teilen nach Israel
Den Haag: Ein niederländisches Berufungsgericht hat die Ausfuhr von Teilen des Kampfjets F-35 nach Israel verboten.
Die Menschenrechtsorganisationen Oxfam Novib, Pax Nederland und The Rights Forum hatten eine Zivilklage eingereicht, da die Gefahr bestehe, dass Israel gegen das Völkerrecht verstoßen würde.
Bei der Verlesung des Urteils sagte der Richter, Bas Boele: "Es ist unbestreitbar, dass ein eindeutiges Risiko besteht, dass die exportierten F-35-Teile für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden könnten." Das Urteil löste bei mehreren Personen im Gerichtssaal Beifall aus. Die Ausfuhren müssen innerhalb von sieben Tagen eingestellt werden.
"Wir sind sehr dankbar, dass es Gerechtigkeit gibt und dass das Gericht bereit war, sich für Gerechtigkeit auszusprechen", sagte die zuständige Anwältin, Liesbeth Zegveld nach der Anhörung.
Währenddessen ist der niederländische Ministerpräsidente Mark Rutte in Israel, um mit seinem israelischen Amtskollegen Benjamiin Netanjahu über die Situation im Gazastreifen zu sprechen. In Jerusalem versprach Benjamin Netanjahu, dass der Krieg fortgesetzt wird, bis die Hamas vollständig besiegt ist.
Andere Länder ziehen ähnliche Beschränkung in Erwägung
Auch in anderen Ländern versuchen Menschenrechtsorganisationen, Waffenlieferungen an Israel zu beschränken. Im Vereinigten Königreich wurde bereits eine ähnliche Klage eingereicht. In den Vereinigten Staaten treiben die Demokraten im Senat einen Gesetzentwurf voran, nach dem Präsident Joe Biden zuerst die Zustimmung des Kongresses einholen muss, bevor er Waffenverkäufe an Israel genehmigt.
Oberstes UN-Gericht mahnte Israel vor Völkermord in Gaza
Im Januar hatte der oberste Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag Israel dazu aufgerufen, alles in seiner Macht stehende zu tun, um Tod, Zerstörung und Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Bei ihrer gegenwärtigen Entscheidung um das Lieferungsverbot der Kampfflugzeug-Ersatzteile hat das niederländische Berufungsgericht wahrscheinlich auch die Anordnung des internationalen Gerichtshofs mit berücksichtigt, so die Anwälte der klagenden Menschenrechtsorganisationen.
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Die Regierung hat acht Wochen Zeit, um Berufung einzulegen. Solange bleibt das Ausfuhrverbot aber bestehen.