Ordnungsamt verklagt Eltern von Mädchen wegen Kreidemalerei

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Viele Eltern lassen ihre Kinder mit Kreide auf der Straße malen, doch in einem Fall gab es nun richtig Ärger. Weil ein Mädchen in einer Spielstraße Parkplätze auf den Boden zeichnete, erhielt die Familie einen Brief vom Ordnungsamt.

Die sieben Jahre alte Maya-Juna hatte sich vermutlich nicht viel dabei gedacht, als sie am Vatertag in der verkehrsberuhigten Straße vor der Wohnung ihrer Eltern drei Parkbuchten und ein großes P auf den Asphalt malte. Die Behörden in Neuruppin, Brandenburg schienen für den künstlerischen Ausflug des Mädchens allerdings nur wenig Verständnis aufzubringen und übermittelten den Eltern einen Brief in zweifacher Ausführung.

Darin teilte das Ordnungsamt mit, dass ein Verstoß gegen die Stadtordnung vorliegt, und forderte dazu auf, die Zeichnungen zu entfernen. Sollte die Familie dem nicht nachkommen, werde man eine Reinigungsfirma auf deren Kosten bestellen. Der Grund für die harsche Vorgehensweise? Laut der Behörde dürfe in Spielstraßen nur auf den vorgesehenen Parkplätzen geparkt werden, der Weg vor der Wohnung gehöre nicht dazu. Offenbar hegte man also die Befürchtung, dass Autofahrer die eingezeichneten Parkbuchten tatsächlich nutzen könnten.

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“Zuerst dachte ich, es handelt sich um einen Scherz”, so die Mutter des Mädchens laut “n24” zu dem Zwischenfall. Letzten Endes hatte die Familie die Kreidemalerei am selben Nachmittag noch entfernt: Maya-Junas Großmutter reinigte die Straße mit Wasser aus einem Gartenschlauch. Das Ordnungsamt hat im Zuge dessen bislang auf einen Bußgeldbescheid verzichtet.

Frühere Kreidemalereien hätten keine solche Folgen nach sich gezogen. "Offenbar ist es dieses Mal anders, da ein P für einen Parkplatz gemalt wurde", erklärte die Mutter. Ihre Tochter habe geweint, als sie von dem Schreiben erfuhr, weil sie Angst hatte, nun nicht mehr draußen spielen zu dürfen. "Natürlich kannst du das weiter machen", so die tröstenden Worte von Maya-Junas Mutter.

Der Fall hat aber noch weitere Folgen: Der SPD-Stadtverordnete Klaus-Dieter Mießbauer will nun in der Stadtordnung klarstellen, dass von Kindern angefertigte Malereien keine Strafen nach sich ziehen.

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