Parken in der zweiten Reihe: Diese Regeln gelten

Wer mit dem Auto in der zweiten Reihe parkt, hat schnell einen Strafzettel an der Scheibe. Doch viele Autofahrer wissen gar nicht genau, welche Regeln dabei eigentlich gelten.

Generell gilt in der zweiten Reihe: Parken verboten! (Symbolbild: Getty)
Generell gilt in der zweiten Reihe: Parken verboten! (Symbolbild: Getty)

Wer nicht ohnehin lieber mit Rad und Bahn unterwegs ist, kennt das Dilemma: Besonders in den Großstädten ist Parken ein ständiges Ärgernis. Überall fehlt es an Parkplätzen, zahlreiche Baustellen verstärken das Problem noch weiter. Kein Wunder, dass mancher da gefrustet mal eben in der zweiten Reihe parkt, um schnell zum Bäcker rein zu springen oder ein Paket abzuholen. Doch das kann schnell teuer sein. Ausnahmen gibt es aber auch.

Generell gilt: In der zweiten Reihe zu parken, ist verboten. Dabei geht es nicht nur um mögliche Behinderung des Verkehrs, sondern auch um die erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen für andere Verkehrsteilnehmer und das Blockieren von Zufahrtswegen für Rettungsfahrzeuge. Besonders für Radfahrer sind parkende Autos in zweiter Reihe ein echtes Risiko. Deshalb sind die strengen Verkehrsregeln durchaus gerechtfertigt.

In der zweiten Reihe parken wird teurer

Dabei muss man aber zwischen Parken und Halten unterscheiden. In der Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Halten von bis zu drei Minuten erlaubt. Das gilt auch für die zweite Reihe. Allerdings nur zum Ein-und Aussteigen, sowie zum Be- und Entladen. Der Fahrer oder die Fahrerin darf das Fahrzeug dabei nicht verlassen. Sprich: Der kurze Sprung zum Bäcker, um Brötchen zu holen, ist auch dann nicht erlaubt, wenn er kürzer als drei Minuten dauert.

Im neuen Bußgeldkatalog wurden die Strafen noch einmal deutlich angezogen. Während das Parken in der zweiten Reihe zuvor noch mit 15 Euro Bußgeld bestraft wurde, muss man inzwischen mit 55 bis 100 Euro rechnen und riskiert zudem einen Punkt in Flensburg, sollte das unerlaubte Halten oder Parken andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Das sind die Ausnahmen

Taxifahrer dürfen in zweiter Reihe stehen und parken, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Auch beim Leeren von Briefkästen gilt für Postboten eine Ausnahme. Doch auch für eine ganze Reihe von anderen Branchen sind diese strengen Regeln kaum einhaltbar. Das gilt für Lieferdienste ebenso, wie für Pflegedienste, die ständig von einem Haus zum anderen unterwegs sein müssen. Auch Paketzusteller sind davon betroffen. Die zuständigen Ordnungsämter legen deshalb die Verkehrsregeln für diese "Berufsparker" meistens etwas großzügiger aus. Darauf können sich die Fahrer aber nicht verlassen.