Was passiert, wenn ich meine Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann?

Viele Menschen fragen sich derzeit, ob sie bald noch ihre Gas- und Stromkosten bezahlen werden können.  - Copyright: Getty Images / zvonko1959 / alexsl; Collage: Dominik Schmitt
Viele Menschen fragen sich derzeit, ob sie bald noch ihre Gas- und Stromkosten bezahlen werden können. - Copyright: Getty Images / zvonko1959 / alexsl; Collage: Dominik Schmitt

Die Gaspreise explodieren. Was passiert, wenn ich meine Gas- und Stromrechnung bald nicht mehr bezahlen kann? Viele Verbraucher stellen sich angesichts der aktuellen Lage genau diese Frage. Jan Bornemann, Energiereferent bei der Verbraucherzentrale Hamburg, erklärt, wie es nach der ersten nicht gezahlten Rechnung weitergeht.

Erste Mahnung: Wird der erste monatliche Abschlag nicht gezahlt, müssen Verbraucher nur ein paar Tage auf Post vom Energieversorger warten, meist inklusive einer Mahngebühr von ca. 2 Euro.

Zweite Mahnung + Androhung der Sperre: Vergeht ein weiterer Monat ohne gezahlte Rechnung, dann könnte es bei dem ein oder anderen schon eng werden. Grundsätzlich gilt: Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro darf der Energieversorger Strom oder Gas abstellen. Also: Zahle ich monatlich 60 Euro, dann könnte die Gassperre nach zwei Monaten drohen.

Gas und Strom werden nicht von heute auf morgen abgestellt


Wichtig zu wissen: Gas und Strom werden nicht einfach so abgeschaltet. Zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung liegen mindestens vier Wochen. Der Energieversorger muss den Verbraucher zuerst auf eine drohende Sperre aufmerksam machen. Das kann auch zusammen mit einer Mahnung erfolgen. „Der Versorger ist aber verpflichtet, den Verbraucher über kostenlose Möglichkeiten zur informieren, die eine Unterbrechung vermeiden könnten. Dies könnten beispielsweise Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung sein“, erklärt Bornemann.

Ankündigung einer Sperre: Wenn auch nach der Androhung der Sperre noch nicht gezahlt wurde, kommt noch einmal Post. Der Versorger muss den Verbraucher acht Tage vor der endgültigen Sperrung noch einmal über die anstehende Unterbrechung informieren. Allerdings nur, wenn Mieter einen Vertrag mit einem Grundversorger haben. Dann muss der Versorger vorher genau ankündigen, an welchem Tag Strom und Gas abgeschaltet werden. Besteht ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Abstellung nach den getroffenen Vereinbarungen in den AGB.

Schnell handeln und Ratenzahlung vereinbaren

Zusammen mit der Sperr-Ankündigung muss der Grundversorger dem Verbraucher eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Wenn Mieter einen Vertrag mit einem Versorger außerhalb der Grundversorgung haben, sollten Ratenzahlungen direkt mit dem Versorger abgestimmt werden.

Jan Bornemann rät zum schnellen Handeln. "Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden können, sollten Mieter schnell handeln", sagt Bornemann. "Am Schlimmsten ist es, wenn Mieter gar nichts tun," sagt Bornemann. Es sei immer besser, proaktiv zu handeln und nach Lösungen zu schauen.