Polizei fahndet mit Grimassen-Fotos

Eine mutmaßliche Brandstifterin hatte im April jegliche Aussage zur Tat verweigert. Jetzt fahndet die Polizei öffentlich nach ihr – mit äußerst kuriosen Fotos.

Nach der Nachttanzdemo in Münster am 9. April war es zu Randalen gekommen. Straftäter schlugen Scheiben an Fahrzeugen und Haustüren ein und zündeten Autos an. Vier Verdächtige wurden damals umgehend festgenommen. Zwei Frauen, 19 und 31 Jahre alt, sowie ein 20-jähriger Mann. Die dritte weibliche Beschuldigte konnte allerdings bis heute nicht ermittelt werden. Es steht jedoch fest: Sie Dame hat Sinn für Humor.

Auf den Fotografien, die nach ihrer vorläufigen Festnahme aufgenommen wurden, zeigt sie sich von ihren besten Seiten. Mal breit lachend, mal mit Grimasse und mal mit geschlossenen Augen. Alles in allem vermutlich die kuriosesten Fahndungsfotos der letzten Zeit.

Kein Zwang, in die Kamera zu schauen

Die Meldung rief zahlreiche Reaktionen im Netz hervor. Manche Nutzer der sozialen Meiden vermuten gar den Postillon oder Jan Böhmermann hinter der Meldung. Aber nein – das ist schon alles ernst gemeint. Denn „mit Gewalt“, weiß Angela Lüttmann von der Polizei Münster, „darf man in Deutschland zu gar nichts gezwungen werden. Auch nicht dazu, in die Kamera zu schauen.“

Die Dame wurde ganz normal erkennungsdienstlich behandelt, wurde vermessen und musste ihre Fingerabdrücke abgeben. Wie sie am Ende auf den Fotos schaut, darauf kann niemand Einfluss nehmen, zumal sie ja trotzdem zu erkennen ist.

Natürlich bedeutet das nicht, dass man sich auf dem Revier alles erlauben kann. Wer mit Perücke oder Verkleidung zum Fototermin anrückt, würde in der Tat gebeten werden, sich dessen zu entledigen. Offenbar gab es so einen Fall aber noch nicht, weswegen die Polizei zu den dann zu ergreifenden Maßnahmen nichts sagen kann.

Mit den Fotos kann übrigens erst jetzt eine öffentliche Fahndung ausgerufen werden, denn dazu braucht es einen richterlichen Beschluss. „Erst wenn alle anderen Fahndungsmaßnahmen im Sande verlaufen sind“, so Lüttmann, „kann der Staatsanwalt einen Antrag zur öffentlichen Fahndung stellen“.

In diesem Falle hat der zuständige Staatsanwalt sicher einigen Zeitungslesern ein Schmunzeln bereitet.

Foto: Polizei Münster

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