Hohe Jugendstrafen im Starnberger Dreifachmord - Revision angekündigt

Der Fall hatte vor drei Jahren Schlagzeilen gemacht: Eltern und Sohn wurden erschossen in ihrem Haus in Starnberg gefunden. Was zuerst wie ein erweiterter Suizid aussah, war ein dreifacher Mord. Das Gericht verhängt hohe Jugendstrafen gegen beide Täter.

Prozess um Starnberger Dreifachmord
Ein junger Mann soll 2020 mit einem Mittäter seinen Freund und dessen Eltern erschossen haben. (Bild: dpa)

Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg hat das Landgericht München II den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Ein Mitangeklagter bekam acht Jahre und sechs Monate.

Das Gericht sah es nach rund anderthalb Jahren Verfahrensdauer als erwiesen an, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschossen hatte. Der Mann hatte vor einem Jahr ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte auch ein, dass er durch die Morde an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Mord an dem gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren.

Die Anklagebehörde hatte für beide Angeklagten hohe Jugendstrafen wegen Mordes gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Ungewöhnliche Forderung

Die Forderung der Staatsanwaltschaft war in zweifacher Hinsicht ungewöhnlich: Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahren möglich.

Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft für den 22 Jahre alten Deutschen, der die Tat zugegeben hatte, die gleiche Strafe verlangt wie für den 21-jährigen Slowaken, der am Tatort gar nicht anwesend war. Der Mitangeklagte soll den Täter lediglich zum Tatort gefahren und abgeholt haben. Außerdem gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahren möglich.

Dennoch war auch der Anwalt des Hauptangeklagten in seinem Plädoyer nur wenig unter der Forderung der Anklagebehörde geblieben. Er sprach sich für eine zwölfjährige Haft für seinen Mandanten aus.

Hauptangeklagter geständig

Der Angeklagte selbst zeigte sich reuig. «Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind», sagte er am Montagvormittag in seinem letzten Wort. Die Verteidigung des Mitangeklagten hatte Freispruch vom Mordvorwurf gefordert und räumte nur die Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls ein.

Der Angeklagte habe "weder die Tat geplant noch Tatvorbereitungen getroffen", hieß es im Plädoyer seiner Verteidiger in der vergangenen Woche zum Mordvorwurf. "Eine Mittäterschaft ist also ausgeschlossen, auch wenn es sich die Staatsanwaltschaft noch so sehr wünscht."

Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (r) wird vor Beginn der Verhandlung in den Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II geführt (Bild: Sven Hoppe/dpa)
Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (r) wird vor Beginn der Verhandlung in den Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II geführt (Bild: Sven Hoppe/dpa)

Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe.

Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen gab, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies "rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz", hieß es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.

Die Tat aus dem Januar 2020 hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen. Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass alles wohl ganz anders war.