Radverkehr: Bundestagsgutachten: Pop-up-Radwege sind rechtens

Berlin. In kurzer Zeit haben Senatsverkehrsverwaltung und Bezirke in den vergangenen Monaten mehrere Pop-up-Radwege auf Berlins Straßen geschaffen. Ob das Verfahren rechtlich zulässig ist, zweifelten Kritiker immer wieder an. Ein neues Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zerstreut diese Zweifel nun und kommt zu dem Schluss, dass die Einführung der neuen Radwege rechtmäßig ist.

Pop-up-Radwege: Begründung ergibt sich aus Straßenverkehrsordnung

Das Gutachten, über das zunächst die "Berliner Zeitung" berichtete, stützt sich bei der Antwort auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach können Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten“. Entscheidend sei dafür, dass es „hinreichend wahrscheinlich“ ist, dass es ansonsten zu Unfällen kommt.

„Sofern und soweit an einzelnen Orten keine oder nur unzureichende Kapazitäten für Fahrradfahrer zur Verfügung stehen, könnte mithin von den zuständigen Behörden argumentiert werden, dass hierdurch die Verkehrssicherheit schon aufgrund der bloßen Anzahl an Fahrradfahrern gefährdet ist“, erklären die Gutachter. Dies gelte genauso für die zunächst provisorisch eingerichteten Radstrecken, die wie in Berlin bislang lediglich mit gelber Baustellenmarkierung und Baken gekennzeichneten wurden.

FDP und AfD hatten rechtliche Zweifel an Pop-up-Radwegen in Berlin erhoben

Nac...

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