Nach Raserfahrt - 24-Jähriger wegen Mordes vor Gericht

Neuruppin (dpa) - Nach einem Verkehrsunfall mit zwei Toten und zwei Verletzten muss sich der Unfallfahrer wegen Mordes vor dem Landgericht Neuruppin verantworten.

Der 24-Jährige habe am 10. Juli vergangenen Jahres in einem 510 PS starken Sportwagen den Unfall mit einem entgegenkommenden Auto auf einer Bundesstraße im Mühlenbecker Land verursacht, sagte Staatsanwältin Lara Garnkäufer am Dienstag bei der Anklageverlesung zum Prozessauftakt. Der Deutsche habe seinen Sportwagen auf bis zu 230 Kilometer pro Stunde beschleunigt, um seinen Beifahrer zu beeindrucken. In einer Kurve sei der betrunkene 24-Jährige mit voller Beschleunigung auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem Auto zusammengestoßen.

In dem entgegenkommenden Fahrzeug starben zwei Frauen im Alter von 32 und 28 Jahren. Die Jüngere war nach Angaben der Polizei im sechsten Monat schwanger - auch das ungeborene Kind überlebte den Unfall nicht. Ein Mann und eine weitere Frau in dem Fahrzeug wurden schwer verletzt.

Es gab wohl eine versuchte Fahrerflucht

Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er mit einem Freund von einer Geburtstagsparty in Schildow zu der Tour aufgebrochen sei, um zu Hause in Hohen Neuendorf etwas zu holen. An den Unfall habe er jedoch keine Erinnerung, sagte der Angeklagte. Er wisse aber wieder, dass er nach dem Unfall mit seinem Freund aus dem beschädigten Sportwagen geklettert sei. Wenig später seien Polizeibeamte gekommen und hätten ihre Personalien aufgenommen. Dann wurden die beiden leicht verletzten Männer im Krankenhaus behandelt.

Staatsanwältin Garnkäufer erklärte, der 24-Jährige habe versucht, vom Unfallort zu flüchten. Die beiden Männer seien jedoch wenig später von Polizisten gestellt worden.

Ein Verkehrspsychologe sagte als Gutachter vor Gericht, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt einen Blutalkoholwert von 1,9 Promille gehabt haben müsse. Denn bei dem 24-Jährigen sei noch Stunden nach dem Unfall ein Blutalkoholwert von gut 1,3 Promille festgestellt worden. Der Angeklagte war im April in Untersuchungshaft genommen worden, nachdem Gutachter die Umstände des Unfalls geklärt hatten.