Ratgeber Recht: Welche Vorsorge sollten wir treffen?

Anwalt Dr. Max Braeuer

Leserfrage: Wir sind ein kinderloses Ehepaar. Die Eltern sind verstorben. Ich, die Ehefrau (74), habe zwei Brüder mit Kindern und Enkelkindern, mein Mann (80) hat keine Geschwister, aber einen Cousin mit Kindern und Enkeln. Wir haben beide im März 2002 eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt, die meine Nichte als Zeugin mit unterschrieben hat. Nun möchten wir sehen, ob noch alles auf dem neuesten Stand ist. Dafür haben wir uns das Vorsorgehandbuch der Verbraucherzentrale und die Vorsorge-Mappe von Michael Baczko und Constanze Tritsch in Zusammenarbeit mit Peter Escher besorgt. In unserem handschriftlichen Testament vom 25. Juni 1980 haben wir uns gegenseitig als Erben eingesetzt. Dann könnte der verbleibende Ehegatte allein über das Erbe entscheiden. Inzwischen haben wir aber Grundbesitz (Haus und Garten), sind beide im Grundbuch eingetragen. Ist dieses sogenannte Berliner Testament noch sinnvoll, oder sollten wir uns lieber anwaltlich beraten lassen?

Dr. Max Braeuer: Sie stellen eine Frage zu Ihrer Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und Ihrem Testament. Das sind unterschiedliche Dinge, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln die Verhältnisse zu Ihren Lebzeiten, das Testament die Erbfolge, wenn Sie nicht mehr am Leben sind.

Auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind verschiedene Dinge und müssen auseinandergehalten werden. Es ist auch keineswegs notwendig, dass Sie beides machen. D...

Lesen Sie hier weiter!