Werbung

Regeln fürs Lastenrad: Was ist erlaubt - und was nicht?

Lastenräder erleben besonders in den Städten einen Boom. Beim Transport von Kindern oder größeren Einkäufen können sie das Auto ersetzen. Doch welche Regeln und Vorschriften gelten eigentlich für das beliebte Transportmittel?

Auch Hunde dürfen mit - sie müssen im Lastenrad jedoch mit einem Hundegeschirr/Gurt oder durch einen Sitz in einem Korb gesichert sein. (Bild: Getty)
Auch Hunde dürfen mit - sie müssen im Lastenrad jedoch mit einem Hundegeschirr/Gurt oder durch einen Sitz in einem Korb gesichert sein. (Bild: Getty)

Lastenräder boomen - sie sind umweltfreundlich und praktisch und entwickeln sich daher besonders in Städten zum Trendobjekt. Ob Großeinkauf oder Transport von Kindern - Lastenräder springen immer öfter da ein, wo früher ein Auto unabdingbar erschien.

Besonders bei Familien und Menschen, die bewusst autofrei leben möchten, ist es immer häufiger das Transportmittel der Wahl. Doch beim Umgang mit den großen Rädern, die schon unbeladen oft 65 Kilo wiegen, ist es besonders im dichten Stadtverkehr essentiell, sich an die Regeln und Vorschriften zu halten. Doch welche Regeln gelten eigentlich für Lastenräder?

Lastenräder: Je nach Größe gelten andere Regeln

Rechtlich gilt für Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h das, was auch für Fahrräder gilt. Wer mit dem Lastenrad fährt, hat also grundsätzlich erst einmal die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ganz normaler Radfahrer. Außer wenn das Lastenrad mit der Tretkraftunterstützung eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h erreicht - dann gilt es als Kraftfahrzeug. In diesem Fall gelten andere Bestimmungen, das Rad muss z.B. zugelassen werden und versichert sein.

Lastenrad: Wo darf ich es fahren?

Da sie als Fahrrad gelten, müssen Lastenräder wie auch andere Fahrräder auf dem Radweg fahren, sofern einer existiert. Lastenradfahrende dürfen so wie auch Radler nur auf dem Gehweg fahren, wenn sie ihr unter acht Jahre altes Kind, das Fahrrad fährt, begleiten.

Dabei dürfen jedoch natürlich keine Fußgänger behindert oder gefährdet werden. Man sollte auch beachten, dass Lastenräder besonders auf alte Menschen manchmal furchteinflössend wirken können.

Es gibt jedoch auch Lastenfahrräder, die für einen gängigen Radweg zu breit sind und andere Radfahrer auf dem Radweg behindern würden. Diese dürfen dann auch auf die Straße ausweichen. Sollte das Lastenfahrrad als Kraftfahrzeug eingestuft sein, darf es hingegen nur mit einer entsprechenden Zusatzbeschilderung den Radweg nutzen.

Parken und Halten mit dem Lastenrad: Was ist erlaubt?

Bild: Getty
Bild: Getty

Wie auch Fahrräder, dürfen Lastenräder auf dem Gehweg oder Bürgersteig abgestellt werden. Auch hier sollten natürlich keine Fußgänger behindert werden - und auch ein Kinderwagen sollte noch genügend Platz haben, um am geparkten Rad vorbeizunavigieren.

Das Parken am Fahrbahnrand ist ebenfalls erlaubt. Im Dunkeln sollte das Lastenrad jedoch nur mit Beleuchtung oder einer Parkwarntafel ausgestattet am Straßenrand stehen, um Unfälle zu verhindern.

In vielen Städten gibt es mittlerweile außerdem spezielle Parkplätze für Lastenräder. Hierfür wurde ein Verkehrszeichen speziell für Lastenfahrräder eingeführt. Aber auch auf kostenpflichtigen Parkplätzen mit Parkschein dürfen sie abgestellt werden. Per se ist kein Parkplatz nur für Autos reserviert, es sei denn, er ist explizit für ein bestimmtes Fahrzeug gekennzeichnet.

Transport von Lasten: Das gilt es zu beachten

Mit dem Lastenrad kann man alles mögliche transportieren. Ob Tiere, Güter oder Kinder: In jedem Fall muss die "Fracht" immer ordnungsgemäß gesichert sein.

Schwere Dinge zum Beispiel sollte man am besten weit unten in der Transportbox deponieren, so dass sie im Fall eines Unfalls nicht herausfliegen. Der ADAC rät, Gegenstände, die aus der Transportbox herausragen, immer mit Netz zu sichern. Selbstverständlich dürfen auch Hunde im Lastenrad Platz nehmen: Sie müssen laut den aktuellen Regeln jedoch mit einem Hundegeschirr/Gurt oder durch einen Sitz in einem Korb gesichert sein, damit sie nicht während der Fahrt herausspringen können. Damit der Vierbeiner sich wohl fühlt, sollte es außerdem ausreichend Platz geben, damit er sich auch mal hinlegen kann.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, sollten Kinder im Lastenrad einen Helm tragen. (Bild: Getty)
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, sollten Kinder im Lastenrad einen Helm tragen. (Bild: Getty)

Besonders für die Beförderung von Kindern in der Stadt sind Lastenräder praktisch

Sehr beliebt sind die Räder auch bei Eltern, die in dem Lastenkorb ihre Kinder von A nach B transportieren. Um Kinder mitzunehmen, muss der Fahrer jedoch mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Altersgrenze für die Mitfahrer gibt es mittlerweile nicht mehr. Wenn Jugendliche und Erwachsene mitfahren sollen, muss das Lastenrad jedoch für diesen Zweck gebaut sein.

Generell gilt: Das Lastenrad muss für die Personenbeförderung geeignet sein. Es gibt nämlich auch Räder, die nur für den Transport von Waren zugelassen sind.

Wie bei allen Rädern gilt natürlich: Es darf nur so viel Gewicht in die Box geladen werden, wie der Hersteller erlaubt.

Die Anzahl der Mitfahrer in einem Lastenrad ist gesetzlich nicht geregelt, es ist jedoch wichtig, dass alle Mitfahrer nach Vorschrift gesichert sind.

Babys müssen in Lastenrädern in speziellen Schalen sitzen. Für den Transport von Kindern müssen geeignete Sitze vorhanden sein, die möglichst auch mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind. Während Kinder unter sieben Jahre nur in speziell dafür gebauten Modellen mit Sitz und Gurtsystem mitgenommen werden dürfen, müssen sich Personen über sieben Jahre im Lastenrad über Haltegriffe, Sitzplätze oder Trittbretter sichern können.

Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer besteht, sollten Kinder im Lastenrad einen tragen. Denn im Falle eines Unfalls wird der sehr schnell zum Lebensretter. Wer zwei Kinder mitnimmt, sollte außerdem daran denken, dass die Köpfe der Kinder besonders auf unebenen Strecken aneinanderschlagen können oder sie sich an der Box verletzen könnten. Auch der Fahrer sollte sich durch einen Helm schützen.

Welche Grundausstattung braucht mein Lastenrad?

Alle Lastenräder müssen eine Klingel haben, die man möglichst noch in 50 Metern Entfernung hört. Außerdem sind zwei voneinander unabhängige Bremsen vorgeschrieben, die auf das maximal zulässige Gesamtgewicht ausgelegt sind. Handelt es sich um ein so genanntes mehrspuriges Lastenrad, sollte es eine Feststellbremse oder einen Fahrradständer haben, um das Wegrollen zu verhindern.

Lastenrad: Vor Benutzung am besten üben!

Übrigens: Wer zum ersten Mal ein Lastenrad nutzt, sollte laut Experten am besten erst einmal üben - am besten abseits des Verkehrs und ohne Last. Das Anfahren, Berg hoch fahren, Kurven fahren und bremsen kann sich nämlich mit einem Lastenrad deutlich schwieriger gestalten als mit einem normalen Fahrrad.