Richterin aus «Reichsbürger»-Szene des Dienstes enthoben
Berlin (dpa) - Die bei einer Großrazzia gegen die «Reichsbürger»-Szene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem dienstgerichtlichen Verfahren entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte.
Zudem werden der Richterin die monatlichen Dienstbezüge um 50 Prozent gekürzt. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Das Dienstgericht geht nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand davon aus, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren dazu führt, dass Malsack-Winkemann das Richteramt dauerhaft nicht mehr ausüben darf. «Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise und sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen», hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.
«Brandgefährliche Person»
Die Unschuldsvermutung stehe einer Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren nicht entgegen, hieß es weiter. Bei der Entscheidung, die Hälfte der Dienstbezüge zu kürzen, sei der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft worden.
«Die Entscheidung bestätigt vollumfänglich meine Annahme, dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat», kommentierte Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) die Entscheidung des Gerichts. Kreck hatte seinerzeit vergeblich versucht, die Rückkehr von Malsack-Winkemann in den Richterdienst zu verhindern.
Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig
Die Juristin war vergangenen Dezember bei einer Großrazzia gegen die «Reichsbürger»-Szene verhaftet worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Von 2017 bis 2021 saß sie für die AfD im Bundestag, seit März 2022 war sie wieder als Richterin am Landgericht Berlin tätig. Nach ihrer Inhaftierung leitete das Gericht ein Disziplinarverfahren gegen sie ein. Außerdem wurde die Juristin aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschlossen.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es sei Beschwerde dagegen innerhalb von zwei Wochen beim Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) möglich, hieß es. Dort sind bereits weitere Verfahren anhängig zur beruflichen Zukunft von Malsack-Winkemann.
Es handelt sich dabei zum einen um eine Berufung der Justizverwaltung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom Oktober 2022, das die Rückkehr von Malsack-Winkemann in den Richterdienst ermöglicht hatte. Im zweiten Fall geht es darum, der Richterin die Ausübung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Ihre Bezüge wären davon nach Angaben der OVG-Sprecherin jedoch nicht betroffen. Da die Konsequenzen aus diesem Verfahren geringer wären als die im aktuellen Fall, bleibt abzuwarten, ob es weiter verfolgt wird.