Sechs Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Schwimmmeister wegen Kindesmissbrauchs

Ein ehemaliger Aushilfsschwimmmeister eines Freibads in Sachsen-Anhalt ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem Sicherungsverwahrung an. (INA FASSBENDER)
Ein ehemaliger Aushilfsschwimmmeister eines Freibads in Sachsen-Anhalt ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem Sicherungsverwahrung an. (INA FASSBENDER)

Ein ehemaliger Aushilfsschwimmmeister eines Freibads in Sachsen-Anhalt ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die zuständige Strafkammer ordnete am Mittwoch zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an, wie das Landgericht Dessau-Roßlau mitteilte. Mit der Entscheidung folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Nach der Entscheidung des Landgerichts missbrauchte der heute 54-Jährige im August 2022 während einer saisonalen Tätigkeit als Schwimmmeister in einem Freibad im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zwei Jungen im Alter von damals elf und zwölf Jahren. Zudem seien auf seinem Laptop Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden worden.

Bei dem Angeklagten handelt es sich nach früheren Justizangaben um einen bereits wegen ähnlicher Delikte einschlägig vorbestraften Mann. Er war demnach als Bademeister auf Saisonbasis beschäftigt und bot in dieser Eigenschaft auch ein Camp an, in dem Kinder unter anderem Schwimmabzeichen erwerben konnten.

Laut Anklage soll sich der Missbrauch der Jungen in einem Wohnwagen ereignet haben, der dem Angeklagten während seiner Tätigkeit im Freibad zur Verfügung gestellt wurde. In diesem Wagen lebte er demnach damals auch.

tbh/cfm