So rollern Sie sicher und legal auf dem E-Scooter

München (dpa/tmn) - Zu zweit, betrunken in Schlangenlinien oder mit voll Karacho über den Gehweg bollernd - so nutzt man einen E-Scooter besser nicht. Das ist gefährlich und kann zu Bußgeldern und Strafen führen. Doch auch wer nicht so übers Ziel hinausschießt, kann ernsthaft in Schwierigkeiten kommen, so der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC.

Denn bevor man überhaupt aufsteigt, muss klar sein, dass das auch E-Tretroller genannte Gefährt eine Straßenzulassung hat und das verpflichtende Versicherungskennzeichen trägt.

Das gilt vor allem, wenn man sich selbst einen gekauft hat. Denn bei den Sharing-Anbietern, deren Gefährte zum Ausleihen an den Straßen stehen, ist davon auszugehen, dass man damit legal unterwegs ist.

Auf Straßenzulassung achten

Wer sich selbst ein Modell kauft, das nicht mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) straßenzugelassen ist und für das man keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, darf damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Auch eine etwaig vorhandene Privathaftpflichtversicherung deckt diese bis zu 20 km/h schnellen Elektro-Kleinstfahrzeuge nicht mit ab - anders als Fahrräder und normale Pedelecs. Wer ohne Versicherungsschutz rollert, begeht eine Straftat.

Das heißt auch: Ohne Versicherung, die man in der Regel für ein nicht straßenzugelassenes Gefährt auch gar nicht bekommen kann, muss man nach einem Unfall jeglichen eigenen und jeden Fremdschaden aus eigener Tasche bezahlen. Das kann gerade bei Personenschäden jahrelange Kosten in unabsehbarer Höhe bedeuten.

Übrigens: Neben der Kfz-Haftpflicht bieten manche Versicherer auch Teilkasko-Schutz für E-Scooter mit ABE an.

Keine Gefährdungshaftung

Für E-Scooter gilt keine Gefährdungshaftung: «Das bedeutet, dass E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer nicht automatisch bei einem Unfall haften», so ACE-Sprecherin Svea Hagen. Halter oder Versicherer können nur bei schuldhaftem Handeln belangt werden.

Was das heißt, erläutert sie an einem Beispiel: Geht etwa ein E-Auto wegen eines technischen, vom Halter unverschuldeten Defekts in Flammen auf und steckt dabei ein Haus in Brand, kommt der Kfz-Haftpflichtversicherer für den verursachten Schaden auf. Beim gleichen Szenario mit einem E-Scooter habe der Geschädigte hingegen keinen Anspruch gegen den Eigentümer, Halter oder Versicherer des E-Scooters.

Soweit zu den versicherungstechnischen Fragen. Nun geht es auf die Straße. Hier gelten viele Regeln - das sind die wichtigsten:

  • Alkohol: Die Promillegrenzen sind die gleichen wie beim Autofahren. So begeht man ohne Auffälligkeiten mit Werten zwischen 0,5 bis 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit, der in der Regel 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg folgen. Bei höheren Werten handelt es sich um eine Straftat. Das kann auch schon ab 0,3 Promille der Fall sein, falls man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Führerschein-Neulinge und alle unter 21 Jahre dürfen nur mit 0,0 Promille an den Lenker.

  • Fahrerinnen: Um einen privaten E-Scooter fahren zu dürfen, muss man in Deutschland mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Leihroller darf man in der Regel erst ab 18 ausleihen, so der ACE.

Denn der Nutzende müsse volljährig sein, um den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen zu können. Hier gelten stets die Nutzungsbedingungen der Sharing-Dienste.

Auch wenn man das zulässige Gesamtgewicht des Rollers zu zweit nicht überschreitet: Nur eine Person darf mit dem Roller fahren, im Doppel cruisen ist nicht erlaubt. Nebeneinander dürfen zwei Gefährte auch nicht fahren. Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro drohen dafür.

  • Führerschein und Helm: Ein Führerschein ist genauso wenig erforderlich wie ein Helm - zu letzterem raten aber Verkehrsclubs wie ACE und ADAC und auch die Prüforganisation Dekra. Denn der Kopf ist bei E-Scooter-Unfällen besonders gefährdet, zeigt die Unfallforschung.

«Ein Fahrradhelm reicht auf dem E-Scooter aus», so Svea Hagen. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass er auch Nacken und Schläfen schützt. «Wichtig ist es zudem, den Helm vor dem Kauf im Fachgeschäft auszuprobieren und zu schauen, dass er richtig und bequem sitzt.»

  • Fahren und Fahrwege: E-Scooter sind erlaubt auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Sie müssen Radverkehrsflächen nutzen - unabhängig davon, ob die für Radfahrende benutzungspflichtig sind oder nicht, erläutert das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite.

Nur wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, dürfen E-Tretroller auf die Straße und außerorts auch Seitenstreifen nutzen. Verboten sind sie laut ADAC in der Regel auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Wer verbotenerweise auf dem Gehweg rollert, riskiert Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro.

Gemischter Verkehr - noch mehr Rücksichtnahme

Gibt es einen kombinierten Rad- und Fußweg, dann gilt: Rollerfahrer müssen dem Fußverkehr absoluten Vorrang einräumen, berichtet die Stiftung Warentest. Das heißt: Fußgänger dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Bei Gefahr reicht Klingeln nicht. Sondern schon beim Erkennen einer Gefahrenlage müssten die E-Roller-Fahrer sofort dafür sorgen, zeitig bremsen zu können.

Gut zu wissen: Ausnahmen durch das Zusatz-Zeichen «Radfahrer frei» indes gelten auch für Elektro-Kleinstfahrzeuge, zu denen die Gefährte zählen - steht das etwa an Einbahnstraßen, dann dürfen auch E-Roller diese ausnahmsweise entgegen der Fahrtrichtung nutzen. Auch ein eigenes Zusatzzeichen «Elektro-Kleinstfahrzeuge frei» gibt es.

Fahrrad ist auch das Stichwort beim Thema Ampel. Ist für sie eine eigene vorhanden, gilt diese auch für die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern. Gibt es keine eigene, ist die für den fließenden Verkehr maßgeblich. Wer eine für ihn geltende rote Ampel ignoriert, muss mit Bußgeldern zwischen 60 und 180 Euro rechnen.

Grundsätzlich gelten laut Verkehrsministerium zudem stets die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Richtungsanzeige - manchmal gar nicht so einfach

Wer die Richtung wechseln will, muss einen etwaig am Roller vorhandenen Blinker nutzen - oder Handzeichen geben. Wer das nicht macht, muss mit einem Bußgeld ab 10 Euro rechnen.

Ohne verbauten Blinker kann es recht wackelig werden, das Abbiegezeichen zu geben - Balancehalten mit nur einer Hand am Lenker ist gefragt, beim Abbiegen nach rechts muss der Gasgriff losgelassen werden. Tipp vom ACE: Das Handzeichen direkt vor dem Abbiegen geben und nicht mehr währenddessen. Sturzgefahr!

Abstellen - aber richtig

Ist man am Ziel, darf man den E-Tretroller am Straßenrand, auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen abstellen - falls letztere für E-Scooter freigegeben sind. Allerdings muss das so gemacht werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Speziell für mobilitätseingeschränkte Menschen sind unachtsam oder nachlässig abgestellte Roller laut ACE eine ernste Gefahr.

Leih-Roller müssen in der Regel nach Buchungsende innerhalb eines vom Anbieter definierten Gebietes geparkt werden.

Richtig bremsen mit dem E-Scooter

Anfänger und alle, die nach längerer Pause wieder auf einen E-Scooter steigen, sollten erstmal fernab vom Verkehr in einem geschützten Raum ein paar Übungsrunden drehen, rät der Auto Club Europa (ACE).

Vor allem für eine Vollbremsung ist voller Körpereinsatz gefragt. Hier sind beide Bremsen zu ziehen. Wer zu plötzlich oder nur mit einer bremst, kann stürzen.

Ziel der Bremsübung sollte sein: Man schafft es, hinten so stark zu bremsen, dass das hintere Rad kurz davor ist zu blockieren, und vorne nur so stark, dass das Hinterrad nicht abhebt.

Dafür sei auch die richtige Position auf dem Trittbrett wichtig: Idealerweise stehen die Füße direkt hintereinander und so weit wie möglich hinten. Beim Bremsen ist dann relevant, das Gewicht möglichst weit nach hinten zu verlagern, indem man weiter in die Knie geht und zugleich die Arme am Lenker ausstreckt: In etwa so, als ob man sich hinsetzten wolle, beschreibt es der ACE.

Wichtig: Beim Üben erst nach und nach stärker bremsen, und die Wirkung besser einschätzen zu können.