Streit um bundesweite Bezahlkarte für Asylbewerber beigelegt
Berlin (dpa) - Der Streit über eine bundesrechtliche Regelung für eine Bezahlkarte für Asylbewerber ist beigelegt. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums solle morgen im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen.
Zuletzt hatte es Bedenken bei den Grünen gegeben. Aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es nun: «Die Bezahlkarte ist sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird. Entsprechend wird der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt.» Zuvor berichteten darüber «Bild» und das Nachrichtenportal «Table Media».
14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.
Aus der Grünen-Bundestagsfraktion hatte es geheißen, dass die Einführung der Karte auch ohne eine bundesgesetzliche Regelung möglich sei. Die Bundesländer pochten aber auf eine Klarstellung im Bundesgesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen, falls gegen die Karte geklagt wird. Auch die Koalitionspartner SPD und FDP drängten die Grünen zur Zustimmung.
Details noch unklar
Die Bezahlkarte soll nun ausdrücklich als Option im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes soll dabei eine eigene Bezahlkarte bekommen. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte soll den Ländern obliegen, die sich in einer Arbeitsgruppe auf Mindeststandards verständigt hatten. Die geplante Bundesregelung muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden.
Die Einigung beinhaltet Prüfungen zu Details: Das betrifft etwa Asylbewerber, die sich schon länger in Deutschland aufhalten und die arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen und staatliche Leistungen beziehen, die in Art und Höhe dem Bürgergeld entsprechen (Analogleistungen). Die Frage ist, ob sie von der Bezahlkarte ausgenommen werden sollen.
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der dpa, die vorgesehenen Prüfungen werde man nun vornehmen. «Bezahlkarten dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen davon abgehalten werden, sich in Deutschland zu integrieren und Teil unserer Gesellschaft zu werden, gerade wenn sie dauerhaft hier leben», sagte Audretsch.