Sturzflug aus 1500 Metern: Flugschüler bestreitet Mordversuch

Was sich an Bord dieser zerstörten Cessna abspielte, muss das Landgericht Frankfurt (Oder) klären. Foto: Patrick Pleul/Archiv

Als ein Sportflugzeug im Sommer 2013 nach einem Sturzflug aus 1500 Metern Höhe notlandet und sich überschlägt, haben sich kurz zuvor offenbar dramatische Szenen abgespielt.

So beschreibt der Fluglehrer den Notfall östlich von Berlin: Mehrmals habe sein Flugschüler mit einem harten Gegenstand gegen seinen Kopf geschlagen, der zu bluten anfing.

«Mir war klar, jetzt komm' ich nicht mehr zurück», sagt der 74-Jährige vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Danach habe sein Nebenmann versucht, das Flugzeug zum Absturz zu bringen und ihn mit in den Tod zu reißen. Bereits zum zweiten Mal wurde der Fluglehrer befragt. Der Prozess gegen den damaligen Flugschüler wurde neu aufgerollt.

Der Angeklagte, der aus Griechenland stammt und einen Übersetzer an seiner Seite hat, streitet die Vorwürfe auch dieses Mal ab. Er schildert die Momente vor dem Sturzflug ganz anders - und bleibt im Wesentlichen bei seinen Aussagen aus der ersten Verhandlung.

Bereits vor einem Jahr war der heute 53-Jährige zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall aber an das Gericht zurück, nachdem die Verteidigung Revision eingelegt hatte.

Der Angeklagte beschreibt den Vorfall in der Maschine so: Der Fluglehrer aus dem brandenburgischen Strausberg habe mehrere Annäherungsversuche vor und während des Fluges gemacht. Er sei «betatscht» worden, wird die Aussage des Angeklagten übersetzt. «Er hat seine Hand auf meine Beine gelegt.» In der ersten Verhandlung hatte er von sexuellen Übergriffen gesprochen - soweit geht er diesmal nicht.

Der Fluglehrer wiederum sagt zu den Vorwürfen: «Ich habe niemals einen Menschen unsittlich angefasst. Niemals.» Der 53-Jährige schildert dagegen, wie er wahrnahm, dass die Maschine im Sturzflug war - am Boden habe der Fluglehrer ihn schließlich gewürgt und mit einem Messer verletzt. Das habe der Angeklagte in der Tasche gehabt - er habe sich damit bei Bedarf Obst schneiden wollen, gibt der Flugschüler an.

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der Angeklagte Flugstunden buchte, um sich zu töten und den heute 74-Jährigen bei einem Sturzflug mit in den Tod zu reißen. Sie legt dem Angeklagten versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung einen Angriff auf den Luftverkehr zur Last.

Der Flugschüler habe während des Flugs bei Strausberg vorgeschlagen, auf 1500 Meter Höhe aufzusteigen, so die Staatsanwaltschaft. Zunächst habe der 53-Jährige, der auf der linken Seite saß, die Maschine gelenkt und dann darum gebeten, dass der Fluglehrer übernimmt. Laut Anklage griff er in seine Tasche hinter dem Sitz, zog einen spitzen Stein heraus und attackierte damit seinen Nebenmann. Anschließend soll er zum Sturzflug angesetzt haben, kurz vor dem Aufprall habe der Fluglehrer noch notlanden können.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, weil daraus nicht deutlich werde, ob der Flugschüler vor der Landung freiwillig von seinem Mordversuch Abstand genommen hatte oder nicht, wie ein Gerichtssprecher in Frankfurt (Oder) erläuterte.

Der Prozess wird am 6. März fortgesetzt.